Pflichten des Betriebsrats
Die Pflichten des Betriebsrats umfassen unter anderem die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Dazu gehört die Mitwirkung bei Personalentscheidungen, wie zum Beispiel Einstellungen oder Kündigungen. Der Betriebsrat hat zudem die Aufgabe, die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards zu überwachen und bei Verstößen einzuschreiten. Darüber hinaus ist er für die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern zuständig und kann bei Konflikten vermitteln.
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Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz am Arbeitsplatz: Eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Beschäftigte
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Arbeits- und Gesundheitsschutz sind zwei Begriffe, die eng miteinander verbunden sind. Sie bezeichnen alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen und zu fördern. Arbeits- und Gesundheitsschutz sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine moralische Verantwortung für Arbeitgeber und Beschäftigte. Denn jeder Mensch hat ein…