Pflichten des Betriebsrats

Die Pflichten des Betriebsrats umfassen unter anderem die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Dazu gehört die Mitwirkung bei Personalentscheidungen, wie zum Beispiel Einstellungen oder Kündigungen. Der Betriebsrat hat zudem die Aufgabe, die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards zu überwachen und bei Verstößen einzuschreiten. Darüber hinaus ist er für die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern zuständig und kann bei Konflikten vermitteln.