Präsenzschulung

Eine Prä­senz­schu­lung bezeich­net eine Bil­dungs- oder Trai­nings­ver­an­stal­tung, die in einem phy­si­schen Raum statt­fin­det, wo Teil­neh­mer und Trai­ner per­sön­lich anwe­send sind. Sie ermög­licht direk­ten Aus­tausch, Dis­kus­sio­nen und prak­ti­sche Übun­gen unter den Anwe­sen­den. Prä­senz­schu­lun­gen sind ins­be­son­de­re für The­men vor­teil­haft, bei denen der per­sön­li­che Kon­takt und die unmit­tel­ba­re Inter­ak­ti­on eine Schlüs­sel­rol­le für den Lern­erfolg spielen.


  • Betriebs­rä­te auf­ge­passt: Euer Recht auf Prä­senz­schu­lun­gen trotz digi­ta­ler Alternativen

    Betriebs­rä­te auf­ge­passt: Euer Recht auf Prä­senz­schu­lun­gen trotz digi­ta­ler Alternativen

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    Eine wich­ti­ge Ent­schei­dung des Bun­des­ar­beits­ge­richts in Erfurt (Beschluss vom 07.02.2024, Az. 7 ABR 8/23) bekräf­tigt die Rech­te von Betriebs­rä­ten und Per­so­nal­ver­tre­tun­gen, Prä­senz­schu­lun­gen gegen­über Online-Schu­lun­gen zu bevor­zu­gen, selbst wenn dadurch höhe­re Kos­ten für den Arbeit­ge­ber entstehen. Kern des Urteils und des­sen Bedeu­tung für Betriebsräte Das Gericht gab der Per­so­nal­ver­tre­tung einer Flug­ge­sell­schaft Recht, die für zwei Mit­glie­der…