Rechte des Betriebsrats

Die Rech­te des Betriebs­rats bezie­hen sich auf die Befug­nis­se und Hand­lungs­mög­lich­kei­ten, die dem Betriebs­rat als Ver­tre­tung der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer in einem Unter­neh­men zuste­hen. Dazu gehö­ren unter ande­rem das Recht auf Mit­be­stim­mung bei Per­so­nal­an­ge­le­gen­hei­ten, das Recht auf Unter­rich­tung und Anhö­rung sowie das Recht auf Ein­sicht in rele­van­te Unter­la­gen. Die­se Rech­te die­nen dazu, die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten zu wah­ren und eine gerech­te Arbeits­platz­ge­stal­tung zu gewährleisten.


  • Gesund­heits­schutz und Arbeits­schutz am Arbeits­platz: Eine Win-Win-Situa­ti­on für Arbeit­ge­ber und Beschäftigte

    Gesund­heits­schutz und Arbeits­schutz am Arbeits­platz: Eine Win-Win-Situa­ti­on für Arbeit­ge­ber und Beschäftigte

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    Arbeits- und Gesund­heits­schutz sind zwei Begrif­fe, die eng mit­ein­an­der ver­bun­den sind. Sie bezeich­nen alle Maß­nah­men, die dazu die­nen, die Sicher­heit und Gesund­heit der Beschäf­tig­ten bei der Arbeit zu schüt­zen und zu för­dern. Arbeits- und Gesund­heits­schutz sind nicht nur eine gesetz­li­che Pflicht, son­dern auch eine mora­li­sche Ver­ant­wor­tung für Arbeit­ge­ber und Beschäf­tig­te. Denn jeder Mensch hat ein…