Schriftform

Die Schrift­form bezeich­net die Form, in der bestimm­te Rechts­ak­te und Ver­trä­ge schrift­lich abge­fasst wer­den müs­sen, um ihre Gül­tig­keit zu erlan­gen. Dabei müs­sen die Ver­ein­ba­run­gen in der Regel eigen­hän­dig unter­schrie­ben und auf Papier fest­ge­hal­ten wer­den. Die Schrift­form dient in recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten der Sicher­heit und Nach­voll­zieh­bar­keit der getrof­fe­nen Rege­lun­gen und ist eines der for­ma­len Erfor­der­nis­se zur Wirk­sam­keit von Verträgen.


  • Ist eine Kün­di­gung per Whats­App möglich?

    Ist eine Kün­di­gung per Whats­App möglich?

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    Dass eine frist­lo­se Kün­di­gung in Schrift­form erfol­gen muss, ist im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch in den Para­gra­phen §§ 623, 126 Abs. 1 BGB klar gere­gelt. Was ist aber, wenn der Arbeit­ge­ber das Kün­di­gungs­schrei­ben ord­nungs­ge­mäß erstellt – samt Unter­schrift – und es dann als Foto per Whats­App oder über einen ande­ren Mes­sen­ger dem Arbeit­neh­mer zukom­men lässt? Über einen…