Schulungsansprüche

Schulungsansprüche bezeichnen das Recht von Arbeitnehmern oder Interessenvertretungen wie dem Betriebsrat, auf Kosten des Arbeitgebers an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen. Diese Ansprüche ergeben sich entweder aus gesetzlichen Vorgaben, tarifvertraglichen Regelungen oder individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Ziel ist es, die beruflichen Qualifikationen aktuell zu halten oder spezifisches Wissen zu vermitteln, das für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit oder Funktion notwendig ist. In der Regel muss die Schulung für die jeweilige Aufgabe erforderlich sein und in einem angemessenen Verhältnis zu den betrieblichen Erfordernissen stehen.