Schulungsansprüche bezeichnen das Recht von Arbeitnehmern oder Interessenvertretungen wie dem Betriebsrat, auf Kosten des Arbeitgebers an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen. Diese Ansprüche ergeben sich entweder aus gesetzlichen Vorgaben, tarifvertraglichen Regelungen oder individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Ziel ist es, die beruflichen Qualifikationen aktuell zu halten oder spezifisches Wissen zu vermitteln, das für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit oder Funktion notwendig ist. In der Regel muss die Schulung für die jeweilige Aufgabe erforderlich sein und in einem angemessenen Verhältnis zu den betrieblichen Erfordernissen stehen.

/
Bildung ist ein Schlüssel zum Erfolg – und das gilt ganz besonders für die Arbeit von Betriebsräten. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) schafft nun Klarheit, wenn es um die Frage der Fortbildungsformate für Betriebsräte geht. Mit dem Beschluss vom 07.02.2024, Aktenzeichen 7 ABR 8/23, setzt das Gericht ein starkes Zeichen für die Bedeutung von…