Schulungskosten

Schu­lungs­kos­ten bezie­hen sich auf die Aus­ga­ben, die für die Durch­füh­rung von Schu­lungs­maß­nah­men in einem Unter­neh­men oder einer Bil­dungs­ein­rich­tung ent­ste­hen. Dabei umfas­sen sie in der Regel die Kos­ten für die Aus­wahl und Bezah­lung von qua­li­fi­zier­ten Trai­nern, die Bereit­stel­lung von Schu­lungs­ma­te­ria­li­en sowie die Mie­te von Schu­lungs­räu­men. Schu­lungs­kos­ten sind ein wich­ti­ger Aspekt für Arbeit­ge­ber, um sicher­zu­stel­len, dass ihre Mit­ar­bei­ter die erfor­der­li­chen Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten erwer­ben, um ihre Auf­ga­ben erfolg­reich aus­füh­ren zu kön­nen. Sie sind auch essen­zi­ell für Ein­zel­per­so­nen, die ihre beruf­li­chen Fähig­kei­ten erwei­tern oder neue Kom­pe­ten­zen erwer­ben möchten.


  • Schu­lungs­an­spruch ver­ste­hen und anwen­den: Ein recht­li­cher Rat­ge­ber für Betriebsräte

    Schu­lungs­an­spruch ver­ste­hen und anwen­den: Ein recht­li­cher Rat­ge­ber für Betriebsräte

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    Im Rah­men ihrer wich­ti­gen Rol­le im Unter­neh­men ste­hen Betriebs­rä­te vor der Her­aus­for­de­rung, ihre Rech­te und Pflich­ten stets zu ken­nen und kom­pe­tent aus­zu­füh­ren. Ein zen­tra­ler Aspekt die­ser Ver­ant­wor­tung ist der Schu­lungs­an­spruch, der im § 37 Abs. 6 des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) ver­an­kert ist und durch zahl­rei­che Gerichts­ent­schei­dun­gen geformt wur­de. Die­ser Arti­kel dient als Weg­wei­ser für Betriebs­rä­te, um…