Schulungsnotwendigkeit

Schu­lungs­not­wen­dig­keit bezieht sich auf die Anfor­de­rung an Mit­ar­bei­ter, bestimm­te Fähig­kei­ten oder Kennt­nis­se zu erwer­ben, um ihre Auf­ga­ben effek­tiv zu erfül­len. Die­se Not­wen­dig­keit kann sich aus neu­en Tech­no­lo­gien, geän­der­ten Arbeits­pro­zes­sen oder gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erge­ben. Die Iden­ti­fi­zie­rung von Schu­lungs­not­wen­dig­kei­ten ist wich­tig, um sicher­zu­stel­len, dass Mit­ar­bei­ter die erfor­der­li­chen Kom­pe­ten­zen besit­zen, um ihre Arbeit erfolg­reich zu erle­di­gen und die Unter­neh­mens­zie­le zu errei­chen. Unter­neh­men soll­ten regel­mä­ßig die Schu­lungs­be­dürf­nis­se ihres Per­so­nals bewer­ten und ent­spre­chen­de Schu­lungs­maß­nah­men planen.


  • Schu­lungs­an­spruch ver­ste­hen und anwen­den: Ein recht­li­cher Rat­ge­ber für Betriebsräte

    Schu­lungs­an­spruch ver­ste­hen und anwen­den: Ein recht­li­cher Rat­ge­ber für Betriebsräte

    /

    Im Rah­men ihrer wich­ti­gen Rol­le im Unter­neh­men ste­hen Betriebs­rä­te vor der Her­aus­for­de­rung, ihre Rech­te und Pflich­ten stets zu ken­nen und kom­pe­tent aus­zu­füh­ren. Ein zen­tra­ler Aspekt die­ser Ver­ant­wor­tung ist der Schu­lungs­an­spruch, der im § 37 Abs. 6 des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) ver­an­kert ist und durch zahl­rei­che Gerichts­ent­schei­dun­gen geformt wur­de. Die­ser Arti­kel dient als Weg­wei­ser für Betriebs­rä­te, um…