Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung ist eine betriebliche Interessenvertretung, die speziell für die Belange schwerbehinderter Menschen eingesetzt wird. Sie setzt sich für die Rechte und Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten ein und vertritt ihre Anliegen gegenüber dem Arbeitgeber. Die Schwerbehindertenvertretung nimmt eine wichtige Funktion bei der Förderung der Integration und Gleichstellung schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben ein. Sie berät und unterstützt die betroffenen Beschäftigten bei Fragen zur Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben und bei der Erfüllung von gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers.
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Die Aufgaben und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung: Unser Seminar für neue SBV-Mitglieder
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Liebe Leserin, lieber Leser, kennst Du eigentlich schon unser Seminar SBV 1 – Die Schwerbehindertenvertretung Teil 1? Als Schwerbehindertenvertreterin oder – Schwerbehindertenvertreter (SBV) hast Du eine wichtige betriebliche Aufgabe: Du förderst die Eingliederung von schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen, vertrittst ihre Interessen sachgerecht und stehst ihnen beratend zur Seite. Doch wie sieht eine verantwortungsvolle Tätigkeit für schwerbehinderte…
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BAG: Urteil zum Fortbestand der Schwerbehindertenvertretung
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Die Schwerbehindertenvertretung ist eine Interessenvertretung für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte in Betrieben. Laut § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wird sie in Betrieben mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten gewählt, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Diese Amtszeit beträgt regelmäßig vier Jahre. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem relativ neuen Urteil entschieden, dass eine Schwerbehindertenvertretung…