Schwerbehindertenvertretung

Die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung ist eine betrieb­li­che Inter­es­sen­ver­tre­tung, die spe­zi­ell für die Belan­ge schwer­be­hin­der­ter Men­schen ein­ge­setzt wird. Sie setzt sich für die Rech­te und Inter­es­sen der schwer­be­hin­der­ten Beschäf­tig­ten ein und ver­tritt ihre Anlie­gen gegen­über dem Arbeit­ge­ber. Die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung nimmt eine wich­ti­ge Funk­ti­on bei der För­de­rung der Inte­gra­ti­on und Gleich­stel­lung schwer­be­hin­der­ter Men­schen im Arbeits­le­ben ein. Sie berät und unter­stützt die betrof­fe­nen Beschäf­tig­ten bei Fra­gen zur Reha­bi­li­ta­ti­on, Teil­ha­be am Arbeits­le­ben und bei der Erfül­lung von gesetz­li­chen Pflich­ten des Arbeitgebers.


  • Die Auf­ga­ben und Pflich­ten der Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung: Unser Semi­nar für neue SBV-Mitglieder

    Die Auf­ga­ben und Pflich­ten der Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung: Unser Semi­nar für neue SBV-Mitglieder

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    Lie­be Lese­rin, lie­ber Leser, kennst Du eigent­lich schon unser Semi­nar SBV 1 – Die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung Teil 1? Als Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­te­rin oder – Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­ter (SBV) hast Du eine wich­ti­ge betrieb­li­che Auf­ga­be: Du för­derst die Ein­glie­de­rung von schwer­be­hin­der­ten Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, ver­trittst ihre Inter­es­sen sach­ge­recht und stehst ihnen bera­tend zur Sei­te. Doch wie sieht eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Tätig­keit für schwer­be­hin­der­te…

  • BAG: Urteil zum Fort­be­stand der Schwerbehindertenvertretung

    BAG: Urteil zum Fort­be­stand der Schwerbehindertenvertretung

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    Die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung ist eine Inter­es­sen­ver­tre­tung für schwer­be­hin­der­te und gleich­ge­stell­te Beschäf­tig­te in Betrie­ben. Laut § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wird sie in Betrie­ben mit min­des­tens fünf schwer­be­hin­der­ten Beschäf­tig­ten gewählt, die nicht nur vor­über­ge­hend beschäf­tigt sind. Die­se Amts­zeit beträgt regel­mä­ßig vier Jahre. Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) hat in einem rela­tiv neu­en Urteil ent­schie­den, dass eine Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung…