Sonderkündigungsschutz

Der Son­der­kün­di­gungs­schutz bezieht sich auf spe­zi­el­le Rege­lun­gen im Arbeits­recht, die bestimm­te Per­so­nen­grup­pen vor einer Kün­di­gung schüt­zen sol­len. Die­ser Schutz gilt bei­spiels­wei­se für wer­den­de Müt­ter, Schwer­be­hin­der­te oder in bestimm­ten Fäl­len auch für lang­jäh­rig beschäf­tig­te Arbeit­neh­mer. Durch den Son­der­kün­di­gungs­schutz soll die­sen Per­so­nen ein beson­de­rer recht­li­cher Schutz und eine zusätz­li­che sozia­le Absi­che­rung gewährt werden.


  • Urteil: Kün­di­gung von Wahl­vor­stands­mit­glied bei Lie­fer­dienst Goril­las unwirksam

    Urteil: Kün­di­gung von Wahl­vor­stands­mit­glied bei Lie­fer­dienst Goril­las unwirksam

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    Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg hat in einer Ent­schei­dung vom 12.01.2022 (Az: 23 SaGa 1521/21) fest­ge­stellt, dass die Kün­di­gung eines “Riders” bei Goril­las nicht recht­mä­ßig war. Dies ist nicht das ers­te Mal, dass das Ber­li­ner Start-Up Goril­las in arbeits­recht­li­chen Fra­gen vor Gericht geschei­tert ist. Wir berich­te­ten bereits über eine frü­he­re Ent­schei­dung, die die Fort­set­zung der Betriebs­rats­wahl bei…