Strafantrag

Der Strafantrag ist die förmliche Erklärung des Opfers oder einer berechtigten Person, dass eine bestimmte Straftat strafrechtlich verfolgt werden soll. Er ist bei sogenannten Antragsdelikten, wie etwa Beleidigung oder einfachem Hausfriedensbruch, eine notwendige Voraussetzung für die Einleitung eines Strafverfahrens durch die Behörden. Der Antrag muss in der Regel innerhalb einer Frist von drei Monaten schriftlich oder zur Niederschrift bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eingereicht werden. Im Unterschied zur bloßen Strafanzeige, die lediglich über einen Sachverhalt informiert, drückt der Strafantrag das explizite Verlangen nach einer Bestrafung des Täters aus.