Tarifautonomie

Die Tarif­au­to­no­mie bezeich­net das Recht der Tarif­ver­trags­par­tei­en, also der Gewerk­schaf­ten und Arbeit­ge­ber­ver­bän­de, eigen­stän­dig Tarif­ver­trä­ge aus­zu­han­deln. Durch die Tarif­au­to­no­mie kön­nen Arbeits­be­din­gun­gen und Löh­ne direkt von den betrof­fe­nen Par­tei­en bestimmt wer­den, ohne staat­li­che Ein­grif­fe. Tarif­ver­hand­lun­gen fin­den in der Regel auf ver­schie­de­nen Ebe­nen statt, wie bei­spiels­wei­se auf Unter­neh­mens, Bran­chen- oder regio­na­ler Ebe­ne. Die Tarif­au­to­no­mie ist ein wich­ti­ger Grund­satz des deut­schen Arbeitsrechts.


  • Was ist eigent­lich ein Tarifvertrag?

    Was ist eigent­lich ein Tarifvertrag?

    /

    Sie wol­len eine gute Work-Life-Balan­ce, ein fai­res Gehalt, aus­rei­chend Urlaub und oben­drauf noch Weih­nachts­geld? Dann wol­len Sie einen Tarif­ver­trag. Denn ein Tarif­ver­trag sorgt für bes­se­re Arbeits- und Lebens­be­din­gun­gen. Und ent­ge­gen allen Vor­ur­tei­len pro­fi­tiert sogar Ihr Arbeit­ge­ber. Denn in einer Bran­che mit Tarif­ver­trag gel­ten die glei­chen Rah­men­be­din­gun­gen für alle. Ein Tarif­ver­trag regelt die Rech­te und Pflich­ten von…