Tarifautonomie

Die Tarifautonomie bezeichnet das Recht der Tarifvertragsparteien, also der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, eigenständig Tarifverträge auszuhandeln. Durch die Tarifautonomie können Arbeitsbedingungen und Löhne direkt von den betroffenen Parteien bestimmt werden, ohne staatliche Eingriffe. Tarifverhandlungen finden in der Regel auf verschiedenen Ebenen statt, wie beispielsweise auf Unternehmens, Branchen- oder regionaler Ebene. Die Tarifautonomie ist ein wichtiger Grundsatz des deutschen Arbeitsrechts.