Tarifbindung

Tarifbindung bedeutet, dass ein Arbeitgeber und seine Arbeitnehmer rechtlich an die Regelungen eines Tarifvertrags gebunden sind. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer Mitglied der zuständigen Gewerkschaft ist oder ein spezifischer Haustarifvertrag gilt. Durch die Tarifbindung werden wichtige Mindeststandards für Arbeitsbedingungen wie Lohn, Arbeitszeit und Urlaub verbindlich festgelegt. Diese tariflichen Vereinbarungen dürfen im Einzelarbeitsvertrag grundsätzlich nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers unterschritten werden.