Tariftreuegesetz

Das Tarif­treue­ge­setz sorgt dafür, dass Unter­neh­men mit öffent­li­chen Auf­trä­gen tarif­ver­trag­li­che Arbeits­be­din­gun­gen ein­hal­ten. Es för­dert fai­re Wett­be­werbs­be­din­gun­gen und stärkt die Tarif­au­to­no­mie, indem es Lohn­dum­ping ver­hin­dert. Ziel ist es, gerech­te Arbeits­be­din­gun­gen in der Wirt­schaft zu gewähr­leis­ten, beson­ders bei der Ver­ga­be von öffent­li­chen Auf­trä­gen.


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