Technologieintegration

Tech­no­lo­gie­inte­gra­ti­on bezieht sich auf den Pro­zess der Ein­füh­rung und Ein­glie­de­rung neu­er Tech­no­lo­gien in bestehen­de Arbeits­ab­läu­fe, Sys­te­me und Unter­neh­mens­kul­tu­ren. Sie umfasst nicht nur die tech­ni­sche Imple­men­tie­rung, son­dern auch die Anpas­sung von Pro­zes­sen und die Schu­lung von Mit­ar­bei­tern, um eine effek­ti­ve Nut­zung der neu­en Tools zu gewähr­leis­ten. Ziel der Tech­no­lo­gie­inte­gra­ti­on ist es, Effi­zi­enz zu stei­gern, Inno­va­tio­nen zu för­dern und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit zu erhö­hen, wäh­rend gleich­zei­tig die Bedürf­nis­se und Rech­te der Mit­ar­bei­ter berück­sich­tigt wer­den. Eine erfolg­rei­che Tech­no­lo­gie­inte­gra­ti­on erfor­dert eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung, Stake­hol­der-Ein­bin­dung und die Bereit­schaft, sich an ver­än­der­te Bedin­gun­gen anzupassen.


  • KI-Tech­no­lo­gien und Arbeit­neh­mer­rech­te: Ein Balanceakt

    KI-Tech­no­lo­gien und Arbeit­neh­mer­rech­te: Ein Balanceakt

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    Der Ein­satz von Künst­li­cher Intel­li­genz (KI) in Unter­neh­men ist unauf­halt­sam und birgt ein enor­mes Poten­zi­al zur Effi­zi­enz­stei­ge­rung und Inno­va­ti­on. Ein aktu­el­ler Beschluss des Arbeits­ge­richts Ham­burg (Akten­zei­chen 24 BVGa 1/24 vom 16. Janu­ar 2024) beleuch­tet jedoch die recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen, die sich aus der Imple­men­tie­rung von KI-Tech­no­lo­gien am Arbeits­platz erge­ben, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf die Mit­be­stim­mungs­rech­te von…