Teilnahmeanspruch
Der Teilnahmeanspruch bezeichnet das Recht einer Person, an einer bestimmten Veranstaltung, einem Wettbewerb oder einer Ausschreibung teilzunehmen. Dieses Recht kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben, zum Beispiel durch Erfüllung bestimmter Voraussetzungen oder durch den Besitz einer Eintrittskarte oder eines Tickets. Der Teilnahmeanspruch kann auch gesetzlich geregelt sein, zum Beispiel im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen oder Wettbewerben. Er stellt sicher, dass alle berechtigten Personen die Möglichkeit haben, an der Veranstaltung teilzunehmen.
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Schulungsanspruch verstehen und anwenden: Ein rechtlicher Ratgeber für Betriebsräte
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Im Rahmen ihrer wichtigen Rolle im Unternehmen stehen Betriebsräte vor der Herausforderung, ihre Rechte und Pflichten stets zu kennen und kompetent auszuführen. Ein zentraler Aspekt dieser Verantwortung ist der Schulungsanspruch, der im § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) verankert ist und durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen geformt wurde. Dieser Artikel dient als Wegweiser für Betriebsräte, um…