Übergangsmandat
Im Kontext des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bezeichnet ein “Übergangsmandat” die Situation, in der eine Betriebsratswahl stattgefunden hat, aber der neue Betriebsrat noch nicht vollständig gebildet oder die Amtszeit des alten Betriebsrats noch nicht abgelaufen ist. Während dieser Übergangsphase bleibt der alte Betriebsrat im Amt oder es wird ein Übergangsvorstand eingesetzt, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und die betriebliche Mitbestimmung sicherzustellen, bis der neue Betriebsrat ordnungsgemäß installiert ist. Dieses Übergangsmandat bietet Kontinuität und stellt sicher, dass die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer während des Übergangszeitraums geschützt bleiben.
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Strategien und Herausforderungen für Betriebsräte bei Betriebsübergängen
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Der Betriebsübergang stellt eine signifikante Herausforderung in der Arbeitswelt dar, insbesondere für die Betriebsräte, die die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. Dieser Artikel beleuchtet die Bedeutung von Betriebsübergängen und deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmervertretungen. Im Fokus steht die rechtliche Grundlage, speziell § 613a BGB und § 21a Abs. 2 BetrVG, die den Rahmen für die Mitbestimmungsrechte…