Unfallverhütung

Unfall­ver­hü­tung umfasst alle Maß­nah­men und Ver­hal­tens­wei­sen, die dar­auf abzie­len, Unfäl­le zu ver­hin­dern oder deren Fol­gen zu mini­mie­ren. Sie beinhal­tet die Iden­ti­fi­zie­rung von Gefah­ren­quel­len, die Bewer­tung von Risi­ken und die Umset­zung von Sicher­heits­vor­keh­run­gen, um die Wahr­schein­lich­keit von Unfäl­len zu redu­zie­ren. Effek­ti­ve Unfall­ver­hü­tung erfor­dert die Zusam­men­ar­beit von Arbeit­ge­bern, Arbeit­neh­mern und ande­ren Betei­lig­ten, um ein siche­res Umfeld zu schaf­fen und zu erhal­ten. Das Ziel ist es, Men­schen vor Ver­let­zun­gen, Gesund­heits­schä­den und Sach­schä­den zu schüt­zen, indem poten­zi­el­le Gefah­ren pro­ak­tiv ange­gan­gen werden.


  • Mit­be­stim­mung im Arbeits­schutz: Rech­te des Betriebs­rats bei der Gefährdungsbeurteilung

    Mit­be­stim­mung im Arbeits­schutz: Rech­te des Betriebs­rats bei der Gefährdungsbeurteilung

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    Rechte des Betriebsrats bei der Gefährdungsbeurteilung: Gesetze, Rechte, Gestaltung, Konflikte & Praxisbeispiele für mehr Sicherheit.