Unwirksamkeit der Wahl

Die Unwirksamkeit der Wahl beschreibt den rechtlichen Zustand, in dem ein Wahlergebnis aufgrund von schwerwiegenden Verfahrensfehlern oder Rechtsverstößen für ungültig erklärt wird. Dies geschieht meist dann, wenn wesentliche Wahlrechtsgrundsätze verletzt wurden und diese Fehler das Wahlergebnis nachweislich beeinflusst haben könnten. Über die Unwirksamkeit entscheidet in der Regel ein zuständiges Gericht oder ein Wahlprüfungsausschuss nach einer entsprechenden Wahlanfechtung. Die Folge ist zumeist eine vollständige oder teilweise Wiederholung der Wahl, um die demokratische Legitimation der Gewählten sicherzustellen.