Verfallen von Urlaubsansprüchen

Der Begriff “Ver­fal­len von Urlaubs­an­sprü­chen” bezieht sich auf die Situa­ti­on, in der ein Arbeit­neh­mer sei­ne gesetz­lich zuste­hen­den Urlaubs­ta­ge nicht inner­halb eines bestimm­ten Zeit­raums nimmt und die­se somit ver­fal­len. Dies kann bei­spiels­wei­se gesche­hen, wenn der Arbeit­neh­mer kei­nen Urlaub bean­tragt oder der Arbeit­ge­ber den Urlaub nicht gewährt. In vie­len Län­dern gibt es gesetz­li­che Rege­lun­gen, die den Ver­fall von Urlaubs­an­sprü­chen begren­zen oder ver­bie­ten, um sicher­zu­stel­len, dass Arbeit­neh­mer regel­mä­ßig Erho­lungs­zei­ten neh­men können.


  • Auf wie vie­le Urlaubs­ta­ge hat ein Arbeit­neh­men­der in einem Kalen­der­jahr Anspruch?

    Auf wie vie­le Urlaubs­ta­ge hat ein Arbeit­neh­men­der in einem Kalen­der­jahr Anspruch?

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    Lie­be Lesenden, Som­mer­zeit ist Urlaubs­zeit, Grund genug Euch mal ein biss­chen was zu Eurem Urlaubs­an­spruch und mög­li­chem ver­fall von Urlaubs­ta­gen zu schreiben. Gemäß dem Bun­des­ur­laubs­ge­setz haben alle Arbeit­neh­mer in Deutsch­land mit einer 5‑Ta­ge-Woche einen gesetz­li­chen Min­dest­ur­laubs­an­spruch von 20 Tagen pro Jahr. Es ist jedoch üblich, dass in Tarif­ver­trä­gen höhe­re Urlaubs­an­sprü­che ver­ein­bart wer­den. Eine Ana­ly­se aus…