Vergaberecht

Das Ver­ga­be­recht regelt die Ver­ga­be öffent­li­cher Auf­trä­ge durch staat­li­che Stel­len und Insti­tu­tio­nen. Ziel ist es, Trans­pa­renz, Wett­be­werb und Gleich­be­hand­lung bei der Ver­ga­be zu gewähr­leis­ten. Es umfasst sowohl natio­na­le als auch EU-wei­te Vor­schrif­ten und legt Kri­te­ri­en für die Aus­wahl und Beauf­tra­gung von Unter­neh­men fest.


  • Tarif­treue­ge­setz: Aus­wir­kun­gen auf öffent­li­che Auf­trä­ge und Tarifautonomie

    Tarif­treue­ge­setz: Aus­wir­kun­gen auf öffent­li­che Auf­trä­ge und Tarifautonomie

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    Tariftreuegesetz: Analyse der Auswirkungen auf öffentliche Aufträge, Tarifautonomie und Wettbewerb. Chancen, Risiken und Handlungsempfehlungen.