Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist ein zentrales Prinzip im deutschen Recht, das besagt, dass staatliche Maßnahmen nicht über das zur Erreichung eines legitimen Ziels erforderliche Maß hinausgehen dürfen. Er fordert, dass jede Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein muss. Geeignetheit bedeutet, dass die Maßnahme das angestrebte Ziel fördern kann. Erforderlichkeit bedeutet, dass kein milderes, gleichermaßen wirksames Mittel zur Verfügung steht. Angemessenheit (Proportionalität im engeren Sinne) verlangt, dass der verfolgte Zweck nicht außer Verhältnis zu der Schwere des Eingriffs steht.