Verhaltensbedingte Entlassung

Eine verhaltensbedingte Entlassung ist eine Kündigung, die aufgrund eines vorwerfbaren Fehlverhaltens des Arbeitnehmers ausgesprochen wird. Voraussetzung dafür ist eine erhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten, wie beispielsweise beharrliche Arbeitsverweigerung, Diebstahl oder Beleidigungen. In der Regel muss der Arbeitgeber den Beschäftigten zuvor wegen eines ähnlichen Verstoßes abgemahnt haben, um die Kündigung rechtlich zu rechtfertigen. Sie dient als letztes Mittel, wenn dem Arbeitgeber die Fortführung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Verhaltens nicht mehr zumutbar ist.


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