Verhaltensbedingte Kündigung

Eine ver­hal­tens­be­ding­te Kün­di­gung ist eine Form der Been­di­gung eines Arbeits­ver­hält­nis­ses durch den Arbeit­ge­ber auf­grund des Ver­hal­tens des Arbeit­neh­mers. Dabei han­delt es sich um Pflicht­ver­let­zun­gen oder Ver­stö­ße gegen arbeits­ver­trag­li­che Rege­lun­gen, die eine Wei­ter­be­schäf­ti­gung unzu­mut­bar machen. Vor­aus­set­zung für eine wirk­sa­me ver­hal­tens­be­ding­te Kün­di­gung ist in der Regel eine vor­he­ri­ge Abmah­nung, in der der Arbeit­neh­mer auf sein Fehl­ver­hal­ten hin­ge­wie­sen wird und ihm die Mög­lich­keit zur Ver­bes­se­rung gege­ben wird. Die ver­hal­tens­be­ding­te Kün­di­gung ist eine der häu­figs­ten For­men der Kün­di­gung im Arbeitsrecht.


  • Bin ich eigent­lich vor einer Kün­di­gung geschützt?

    Bin ich eigent­lich vor einer Kün­di­gung geschützt?

    /

    Gute Fra­ge. Hier mei­ne kur­ze Ant­wort: Der all­ge­mei­ne Kün­di­gungs­schutz gilt für alle Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, die unter den Gel­tungs­be­reich des Kün­di­gungs­schutz­ge­set­zes (KSchG) fal­len. Ob das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz auf ein Arbeits­ver­hält­nis Anwen­dung fin­det, hängt von der Grö­ße des Betrie­bes (oder der Ver­wal­tung) und vom Beginn des Arbeits­ver­hält­nis­ses ab. • Hat das Arbeits­ver­hält­nis am 1. Janu­ar 2004 oder danach…