Der Begriff „virtuell“ bezeichnet etwas, das physisch nicht vorhanden ist, aber in seiner Wirkung oder Funktion einem realen Gegenstand entspricht. In der digitalen Welt beschreibt er Umgebungen oder Objekte, die durch Software simuliert werden und rein computerbasiert existieren. Dabei wird ein Zustand erzeugt, der sich für den Nutzer real anfühlt oder verhält, ohne eine materielle Substanz zu besitzen. Typische Beispiele sind virtuelle Meetings oder Simulationen, die physische Präsenz und Interaktion digital nachbilden.

/
Bildung ist ein Schlüssel zum Erfolg – und das gilt ganz besonders für die Arbeit von Betriebsräten. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) schafft nun Klarheit, wenn es um die Frage der Fortbildungsformate für Betriebsräte geht. Mit dem Beschluss vom 07.02.2024, Aktenzeichen 7 ABR 8/23, setzt das Gericht ein starkes Zeichen für die Bedeutung von…