VWN

VWN steht für Volks­wa­gen Nutz­fahr­zeu­ge. Es han­delt sich dabei um eine eigen­stän­di­ge Mar­ke inner­halb des Volks­wa­gen-Kon­zerns, die sich auf die Pro­duk­ti­on von Nutz­fahr­zeu­gen spe­zia­li­siert hat. Das Pro­dukt­port­fo­lio von VWN umfasst unter ande­rem Trans­por­ter, Klein­bus­se und Pick-ups, die sowohl für den gewerb­li­chen als auch für den pri­va­ten Gebrauch kon­zi­piert sind. Die Fahr­zeu­ge zeich­nen sich durch ihre hohe Qua­li­tät, Zuver­läs­sig­keit und Funk­tio­na­li­tät aus.


  • Wich­ti­ges Urteil zur Brief­wahl: Betriebs­rats­wahl bei VW Nutz­fahr­zeu­ge erfolg­reich angefochten

    Wich­ti­ges Urteil zur Brief­wahl: Betriebs­rats­wahl bei VW Nutz­fahr­zeu­ge erfolg­reich angefochten

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    Am Mitt­woch, den 16.03.2022 hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) eine wich­ti­ge Ent­schei­dung zur Brief­wahl bei Betriebs­rats­wah­len getrof­fen. Fol­gen­der Sach­ver­halt liegt der Ent­schei­dung zu Grunde: Im Jahr 2018 wur­den im Nutz­fahr­zeug-Werk der Volks­wa­gen AG (VWN) in Han­no­ver die regu­lä­ren Betriebs­wah­len durch­ge­führt. Dabei beschloss der Wahl­vor­stand, dass die Mit­ar­bei­ter, die nicht auf dem eigent­li­chen Werks­ge­län­de, son­dern in geson­der­ten…