Wahlvorstandsmitglieder

Wahl­vor­stands­mit­glie­der sind Per­so­nen, die für die Orga­ni­sa­ti­on, Durch­füh­rung und Über­wa­chung von Wah­len ver­ant­wort­lich sind. Sie wer­den von den Wäh­lern gewählt oder von einer höhe­ren Instanz ernannt. Als Mit­glie­der des Wahl­vor­stands sind sie dafür zustän­dig, die Ein­hal­tung des Wahl­rechts und der Wahl­ord­nung sicher­zu­stel­len, die Stimm­ab­ga­be zu über­wa­chen, die Stim­men zu zäh­len und das Wahl­er­geb­nis fest­zu­stel­len. Sie spie­len somit eine wich­ti­ge Rol­le bei der demo­kra­ti­schen Aus­übung des Wahlrechts.


  • HelloFresh: Wahl­vor­stand für Betriebs­rats­wahl gewählt, Streit um Grün­dung geht jedoch weiter

    HelloFresh: Wahl­vor­stand für Betriebs­rats­wahl gewählt, Streit um Grün­dung geht jedoch weiter

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    Laut einem Bericht des Tages­spie­gels vom 09. Febru­ar 2023 haben die Betriebsratsinitiator*innen bei HelloFresh einen wich­ti­gen Erfolg erzielt. Nach einem lan­gen juris­ti­schen Streit konn­te nun end­lich ein Wahl­vor­stand für die anste­hen­de Betriebs­rats­wahl gewählt wer­den. Über 500 Beschäf­tig­te haben an der Wahl­ver­samm­lung teil­ge­nom­men und fünf Wahl­vor­stands­mit­glie­der mit einer Zustim­mung von 90 Pro­zent gewählt. Der Wahl­vor­stand wird…