Weisungsrecht

Das Weisungsrecht, auch Direktionsrecht genannt, erlaubt es dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag meist nur grob beschriebenen Arbeitspflichten hinsichtlich Inhalt, Ort und Zeit konkret festzulegen. Zudem umfasst es das Recht, Anweisungen zum Verhalten und zur Ordnung der Beschäftigten innerhalb des Betriebs zu geben. Der Arbeitgeber muss dieses Recht nach billigem Ermessen ausüben, wobei gesetzliche Grenzen, Tarifverträge und die Bestimmungen des individuellen Arbeitsvertrags stets beachtet werden müssen. So ermöglicht das Weisungsrecht eine flexible Steuerung des Arbeitsprozesses unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen.


  • Gerichtsurteil: Kündigung wegen Verstoßes gegen die Kleiderordnung

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    Gerichtsurteil: Kündigung wegen Verstoßes gegen die Kleiderordnung

    Das Arbeitsgericht Solingen hat kürzlich entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen wiederholten Verstoßes gegen die Kleiderordnung rechtmäßig ist (ArbG Solingen, Urteil vom 15.03.2024, Az. 1 Ca 1749/23). Der Arbeitnehmer hatte sich geweigert, die vorgeschriebene rote Arbeitshose zu tragen und stattdessen eine schwarze Hose getragen. Hintergrund: Der Kläger arbeitete seit 2014 in einem Industriebetrieb und…