Die Weiterbildung für den Betriebsrat umfasst Schulungen und Seminare, die gewählten Arbeitnehmervertretern das notwendige Fachwissen für ihre Amtstätigkeit vermitteln. Diese Qualifizierungen decken rechtliche, soziale sowie wirtschaftliche Themen ab und sind essenziell für eine kompetente Interessenvertretung der Belegschaft. Gemäß Betriebsverfassungsgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für erforderliche Schulungen zu tragen und die Mitglieder hierfür unter Fortzahlung des Entgelts freizustellen. Ziel ist es, den Betriebsrat zu befähigen, seine Mitbestimmungs- und Überwachungsrechte auf Augenhöhe mit der Geschäftsführung auszuüben.

/
Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt. Welche neuen Anforderungen entstehen für Betriebsräte? Ein Beitrag über Mitbestimmung, Transformation und Weiterbildung.