Wilder Streik
Ein wilder Streik bezeichnet einen Arbeitsausstand, der ohne Zustimmung der Gewerkschaft oder des Arbeitgebers organisiert wird. Die Streikenden handeln eigenmächtig und ohne offizielle Genehmigung. Oftmals wird ein wilder Streik aus Verärgerung über die Arbeitsbedingungen oder aus Unzufriedenheit mit der Gewerkschaftsführung initiiert. Da ein wilder Streik nicht legal ist, können die Teilnehmer mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.
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Urteil: Kündigung von Wahlvorstandsmitglied bei Lieferdienst Gorillas unwirksam
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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer Entscheidung vom 12.01.2022 (Az: 23 SaGa 1521/21) festgestellt, dass die Kündigung eines “Riders” bei Gorillas nicht rechtmäßig war. Dies ist nicht das erste Mal, dass das Berliner Start-Up Gorillas in arbeitsrechtlichen Fragen vor Gericht gescheitert ist. Wir berichteten bereits über eine frühere Entscheidung, die die Fortsetzung der Betriebsratswahl bei…