Wilder Streik

Ein wil­der Streik bezeich­net einen Arbeits­aus­stand, der ohne Zustim­mung der Gewerk­schaft oder des Arbeit­ge­bers orga­ni­siert wird. Die Strei­ken­den han­deln eigen­mäch­tig und ohne offi­zi­el­le Geneh­mi­gung. Oft­mals wird ein wil­der Streik aus Ver­är­ge­rung über die Arbeits­be­din­gun­gen oder aus Unzu­frie­den­heit mit der Gewerk­schafts­füh­rung initi­iert. Da ein wil­der Streik nicht legal ist, kön­nen die Teil­neh­mer mit arbeits­recht­li­chen Kon­se­quen­zen rechnen.


  • Urteil: Kün­di­gung von Wahl­vor­stands­mit­glied bei Lie­fer­dienst Goril­las unwirksam

    Urteil: Kün­di­gung von Wahl­vor­stands­mit­glied bei Lie­fer­dienst Goril­las unwirksam

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    Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg hat in einer Ent­schei­dung vom 12.01.2022 (Az: 23 SaGa 1521/21) fest­ge­stellt, dass die Kün­di­gung eines “Riders” bei Goril­las nicht recht­mä­ßig war. Dies ist nicht das ers­te Mal, dass das Ber­li­ner Start-Up Goril­las in arbeits­recht­li­chen Fra­gen vor Gericht geschei­tert ist. Wir berich­te­ten bereits über eine frü­he­re Ent­schei­dung, die die Fort­set­zung der Betriebs­rats­wahl bei…