Zustimmungsverweigerungsrecht

Das “Zustim­mungs­ver­wei­ge­rungs­recht” ist ein recht­li­cher Begriff, der das Recht einer Par­tei beschreibt, ihre Zustim­mung zu einer bestimm­ten Akti­on oder Ent­schei­dung zu ver­wei­gern. In vie­len Kon­tex­ten, wie z.B. bei Ver­trä­gen oder gesetz­li­chen Bestim­mun­gen, kann die­ses Recht genutzt wer­den, um die Kon­trol­le oder das Gleich­ge­wicht zwi­schen den betei­lig­ten Par­tei­en zu wah­ren. Es dient als Schutz­me­cha­nis­mus, der dazu bei­trägt, uner­wünsch­te oder unge­rech­te Aus­wir­kun­gen zu verhindern.


  • Die Rol­le des Betriebs­rats bei Ein­stel­lungs­ent­schei­dun­gen: Eine Ana­ly­se des Fal­les ArbG Köln, Beschluss vom 13.01.2023 – 23 BV 67/22

    Die Rol­le des Betriebs­rats bei Ein­stel­lungs­ent­schei­dun­gen: Eine Ana­ly­se des Fal­les ArbG Köln, Beschluss vom 13.01.2023 – 23 BV 67/22

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    Im dyna­mi­schen Feld des Arbeits­rechts sind wir stän­dig Zeu­gen von Fäl­len, die sowohl die recht­li­che Land­schaft als auch die Prak­ti­ken am Arbeits­platz prä­gen. Ein sol­cher Fall, der kürz­lich die Auf­merk­sam­keit der Fach­welt auf sich gezo­gen hat, ist der Beschluss des Arbeits­ge­richts Köln vom 13.01.2023 – 23 BV 67/22. Die­ser Fall wirft ein Schlag­licht auf die…