Zum Jahreswechsel 2024 stehen zahlreiche Gesetzesänderungen an. Einige Neuerungen treten bereits am Neujahrstag in Kraft, während mit anderen erst zu einem späteren Zeitpunkt zu rechnen ist. Die wichtigsten Punkte sind:
- Das Bundesarbeitsministerium plant, die Rechtssicherheit für die Bestimmung der Vergütung von Betriebsräten im Betriebsverfassungsgesetz zu erhöhen. Hintergrund ist ein kritisiertes Urteil des Bundesgerichtshofs zur Bezahlung von Betriebsräten bei VW. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im Herbst 2023 verabschiedet.
- Die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung finden im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November 2024 statt.
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt zu Beginn des Jahres von 12,00 EUR auf 12,41 EUR pro tatsächlich geleistete Arbeitsstunde. Zudem wurde die Minijobgrenze dynamisiert, um steigende Mindestlöhne bei geringfügig entlohnten Beschäftigten auszugleichen.
- Arbeitgeber können ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 EUR zahlen. Diese Möglichkeit besteht bis Ende 2024, und der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Verteilung.
- Es gelten angehobene Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen im Inland.
- Die Bundesregierung hat eine Ausbildungsgarantie geschaffen, die v.a. an junge Menschen ohne Berufsabschluss gerichtet ist. Zudem haben Azubis in nicht tarifgebundenen Ausbildungsbetrieben Anspruch auf eine Mindestausbildungsvergütung.
- Die Einkommensschwelle, ab der Eltern keinen Anspruch auf Elterngeld haben, liegt im neuen Jahr voraussichtlich einheitlich bei 150.000 EUR zu versteuerndem Einkommen.
Komm gut rüber, ins verändernde Jahr!
Dein
Andreas Galatas
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