Was ändert sich eigent­lich für Arbeit­neh­men­de und Betriebs­rä­te im Jahr 2024?

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Zum Jah­res­wech­sel 2024 ste­hen zahl­rei­che Geset­zes­än­de­run­gen an. Eini­ge Neue­run­gen tre­ten bereits am Neu­jahrs­tag in Kraft, wäh­rend mit ande­ren erst zu einem spä­te­ren Zeit­punkt zu rech­nen ist. Die wich­tigs­ten Punk­te sind:

  • Das Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um plant, die Rechts­si­cher­heit für die Bestim­mung der Ver­gü­tung von Betriebs­rä­ten im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz zu erhö­hen. Hin­ter­grund ist ein kri­ti­sier­tes Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs zur Bezah­lung von Betriebs­rä­ten bei VW. Ein ent­spre­chen­der Gesetz­ent­wurf wur­de im Herbst 2023 ver­ab­schie­det.
  • Die Wah­len zur Jugend- und Aus­zu­bil­den­den­ver­tre­tung fin­den im Zeit­raum vom 1. Okto­ber bis 30. Novem­ber 2024 statt.
  • Der gesetz­li­che Min­dest­lohn steigt zu Beginn des Jah­res von 12,00 EUR auf 12,41 EUR pro tat­säch­lich geleis­te­te Arbeits­stun­de. Zudem wur­de die Mini­job­gren­ze dyna­mi­siert, um stei­gen­de Min­dest­löh­ne bei gering­fü­gig ent­lohn­ten Beschäf­tig­ten aus­zu­glei­chen.
  • Arbeit­ge­ber kön­nen ihren Beschäf­tig­ten eine steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­freie Infla­ti­ons­aus­gleichs­prä­mie von bis zu 3.000 EUR zah­len. Die­se Mög­lich­keit besteht bis Ende 2024, und der Betriebs­rat hat ein Mit­be­stim­mungs­recht bei der Verteilung.
  • Es gel­ten ange­ho­be­ne Pau­scha­len für den Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wand bei Dienst­rei­sen im Inland.
  • Die Bun­des­re­gie­rung hat eine Aus­bil­dungs­ga­ran­tie geschaf­fen, die v.a. an jun­ge Men­schen ohne Berufs­ab­schluss gerich­tet ist. Zudem haben Azu­bis in nicht tarif­ge­bun­de­nen Aus­bil­dungs­be­trie­ben Anspruch auf eine Mindestausbildungsvergütung.
  • Die Ein­kom­mens­schwel­le, ab der Eltern kei­nen Anspruch auf Eltern­geld haben, liegt im neu­en Jahr vor­aus­sicht­lich ein­heit­lich bei 150.000 EUR zu ver­steu­ern­dem Ein­kom­men.

Komm gut rüber, ins ver­än­dern­de Jahr!

Dein

Andre­as Galatas

Bild­rech­te Head­er­fo­to: © istockphoto.com/Jorm Sangsorn

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