Was kann man gegen toxi­sches Ver­hal­ten am Arbeits­platz tun?

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Toxi­sches Ver­hal­ten am Arbeits­platz kann unter­schied­li­che For­men anneh­men und wird in der Regel ver­wen­det, um Ver­hal­tens­wei­sen zu beschrei­ben, die schäd­lich, schi­ka­nie­rend, mani­pu­la­tiv oder demü­ti­gend sind und das Arbeits­um­feld nega­tiv beein­flus­sen. Hier sind eini­ge Merk­ma­le, die auf toxi­sches Ver­hal­ten hin­wei­sen können:

  • Beläs­ti­gung: Sexu­el­le Beläs­ti­gung am Arbeits­platz ist eine Form des toxi­schen Ver­hal­tens, bei der Frau­en uner­wünsch­te sexu­el­le Auf­merk­sam­keit, anzüg­li­che Bemer­kun­gen, unan­ge­mes­se­ne Berüh­run­gen oder ande­re For­men der Beläs­ti­gung erfahren.
  • Dis­kri­mi­nie­rung: Frau­en kön­nen auf­grund ihres Geschlechts Dis­kri­mi­nie­rung am Arbeits­platz erfah­ren, sei es bei der Beför­de­rung, der Ver­gü­tung oder bei der Zuwei­sung von Auf­ga­ben. Sie könn­ten auch von bestimm­ten Kar­rie­re­chan­cen aus­ge­schlos­sen werden.
  • Mikro­ag­gres­sio­nen: Mikro­ag­gres­sio­nen sind sub­ti­le, aber den­noch schäd­li­che Hand­lun­gen oder Kom­men­ta­re, die Frau­en abwer­ten, her­ab­set­zen oder mar­gi­na­li­sie­ren. Die­se kön­nen bei­spiels­wei­se abwer­ten­de Bemer­kun­gen, ste­reo­ty­pe Annah­men oder unglei­che Behand­lung beinhalten.
  • Mob­bing: Frau­en kön­nen am Arbeits­platz Ziel von Mob­bing wer­den, bei dem sie sys­te­ma­tisch schi­ka­niert, dif­fa­miert oder iso­liert wer­den. Dies kann zu einem feind­se­li­gen Arbeits­um­feld füh­ren, das ihre beruf­li­che Ent­wick­lung beeinträchtigt.
  • Unter­gra­bung: Toxi­sches Ver­hal­ten kann auch dar­in bestehen, dass Frau­en in ihrem beruf­li­chen Fort­kom­men unter­gra­ben wer­den. Dies kann bei­spiels­wei­se durch das Abschnei­den von Pro­jek­ten, das Zurück­hal­ten wich­ti­ger Infor­ma­tio­nen oder das Herab­spie­len ihrer Leis­tun­gen geschehen.

Die­se For­men von toxi­schem Ver­hal­ten haben schwer­wie­gen­de Aus­wir­kun­gen auf die betrof­fe­nen Frau­en, ein­schließ­lich psy­chi­scher Belas­tun­gen, redu­zier­ter Arbeits­zu­frie­den­heit, Kar­rie­ren­ach­tei­len und dem Risi­ko eines vor­zei­ti­gen Aus­schei­dens aus dem Arbeitsmarkt.

Es han­delt sich um ein Pro­blem, das häu­fig in Bezug auf Geschlech­ter­un­gleich­heit und Macht­struk­tu­ren am Arbeits­platz dis­ku­tiert wird. Orga­ni­sa­tio­nen set­zen sich zuneh­mend für den Auf­bau siche­rer und inklu­si­ver Arbeits­um­ge­bun­gen ein, in denen toxi­sches Ver­hal­ten nicht tole­riert wird und Frau­en vor sol­chen Situa­tio­nen geschützt werden.

Der Arbeit­ge­ber ist in so einer Situa­ti­on also gefragt. Fol­gen­de Mög­lich­kei­ten hat er, dem unge­sun­den Kli­ma im Unter­neh­men entgegenzuwirken:

  1. Kla­re Richt­li­ni­en und Ver­hal­tens­ko­dex: Es ist wich­tig, kla­re Richt­li­ni­en und einen Ver­hal­tens­ko­dex zu haben, der toxi­sches Ver­hal­ten am Arbeits­platz ver­bie­tet. Die­se Richt­li­ni­en soll­ten deut­lich kom­mu­ni­ziert und regel­mä­ßig mit den Mit­ar­bei­ten­den bespro­chen werden.
  2. Sen­si­bi­li­sie­rung und Schu­lun­gen: Sen­si­bi­li­sie­rungs­maß­nah­men und Schu­lun­gen kön­nen dazu bei­tra­gen, das Bewusst­sein für toxi­sches Ver­hal­ten zu schär­fen und die Mit­ar­bei­ten­den für des­sen Aus­wir­kun­gen zu sen­si­bi­li­sie­ren. Schu­lun­gen soll­ten auch alter­na­ti­ve Ver­hal­tens­wei­sen und Kon­flikt­lö­sungs­stra­te­gien vermitteln.
  3. Kla­re Mel­de­we­ge und Unter­stüt­zung: Es soll­ten kla­re Mel­de­we­ge eta­bliert wer­den, damit Mit­ar­bei­ten­de toxi­sches Ver­hal­ten mel­den kön­nen, ohne Angst vor nega­ti­ven Kon­se­quen­zen zu haben. Es ist wich­tig sicher­zu­stel­len, dass Beschwer­den ver­trau­lich behan­delt wer­den und ange­mes­se­ne Unter­stüt­zung ange­bo­ten wird.
  4. Unter­su­chung und Sank­tio­nen: Alle Beschwer­den über toxi­sches Ver­hal­ten soll­ten gründ­lich unter­sucht wer­den. Falls sich die Vor­wür­fe als begrün­det erwei­sen, soll­ten ange­mes­se­ne Sank­tio­nen gegen den betref­fen­den Mit­ar­bei­ter ver­hängt wer­den, um ein kla­res Signal zu sen­den, dass sol­ches Ver­hal­ten nicht tole­riert wird.
  5. För­de­rung einer posi­ti­ven Arbeits­kul­tur: Eine posi­ti­ve Arbeits­kul­tur, die auf Respekt, Zusam­men­ar­beit und Unter­stüt­zung basiert, kann dazu bei­tra­gen, toxi­sches Ver­hal­ten ein­zu­däm­men. Dies kann durch das För­dern offe­ner Kom­mu­ni­ka­ti­on, Team­ar­beit und Wert­schät­zung der Viel­falt erreicht werden.
  6. Empower­ment der Mit­ar­bei­te­rin­nen: Es ist wich­tig, die Mit­ar­bei­te­rin­nen zu ermu­ti­gen und zu befä­hi­gen, für sich selbst ein­zu­ste­hen und Gren­zen zu set­zen. Dies kann durch die Stär­kung ihres Selbst­be­wusst­seins, den Auf­bau eines star­ken Netz­werks und die Bereit­stel­lung von Res­sour­cen und Unter­stüt­zung erfolgen.

Es ist ent­schei­dend, dass Füh­rungs­kräf­te und das gesam­te Unter­neh­men eine Null­to­le­ranz-Poli­tik gegen­über toxi­schem Ver­hal­ten ver­fol­gen und aktiv dar­an arbei­ten, eine siche­re und respekt­vol­le Arbeits­um­ge­bung für alle Mit­ar­bei­ten­den zu schaffen.

Euer
Andre­as Galatas

Bild­rech­te Head­er­fo­to: © istockphoto.com/Bojan89

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