Wer trägt die Kosten einer Betriebsratsschulung?

Wer trägt die Kosten einer Betriebsratsschulung?

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber die Kosten für alle Seminare und Schulungen , die für die Arbeitnehmer erforderlich sind (§ 37 Abs. 6 BetrVG), übernehmen muss.