Wer trägt die Kos­ten einer Betriebsratsschulung?

Wer trägt die Kos­ten einer Betriebsratsschulung?

Das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz sieht vor, dass der Arbeit­ge­ber die Kos­ten für alle Semi­na­re und Schu­lun­gen , die für die Arbeit­neh­mer erfor­der­lich sind (§ 37 Abs. 6 BetrVG), über­neh­men muss. 

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