Die Antwort auf diese Frage hängt von den spezifischen Schulungen und den einzelnen Betriebsratsmitgliedern ab. Einige Schulungen können für alle Betriebsratsmitglieder obligatorisch sein (z.B. Arbeitsrecht 1 bis 3 und Betriebsverfassungsrecht 1 bis 3) , während andere fakultativ sein können.
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