Kann der Arbeit­ge­ber eine Schu­lung ablehnen?

Als Betriebs­rats­mit­glied haben Sie Anspruch auf eine Schu­lung zu den Grund­la­gen von Arbeits­recht und Betriebs­ver­fas­sungs­recht. Die­se Schu­lun­gen sind not­wen­dig, damit Sie Ihre Auf­ga­ben effi­zi­ent erfül­len kön­nen. Lei­der ver­su­chen man­che Arbeit­ge­ber, Schu­lun­gen mit der Begrün­dung abzu­leh­nen, sie sei­en zu teu­er oder sie hät­ten kein Bud­get dafür. Dies ist jedoch nicht akzep­ta­bel. Das Gesetz besagt ein­deu­tig, dass Betriebs­rats­mit­glie­der Anspruch auf Schu­lun­gen haben, und der Arbeit­ge­ber kann sich nicht ein­fach wei­gern, die­se zu genehmigen.

Falls Ihr Arbeit­ge­ber die Kos­ten­über­nah­me für eine Betriebs­rats­schu­lung ablehnt, spre­chen Sie uns ger­ne an. Wir hel­fen Ihnen.

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