Als Betriebsratsmitglied haben Sie Anspruch auf eine Schulung zu den Grundlagen von Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Diese Schulungen sind notwendig, damit Sie Ihre Aufgaben effizient erfüllen können. Leider versuchen manche Arbeitgeber, Schulungen mit der Begründung abzulehnen, sie seien zu teuer oder sie hätten kein Budget dafür. Dies ist jedoch nicht akzeptabel. Das Gesetz besagt eindeutig, dass Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Schulungen haben, und der Arbeitgeber kann sich nicht einfach weigern, diese zu genehmigen.
Falls Ihr Arbeitgeber die Kostenübernahme für eine Betriebsratsschulung ablehnt, sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen.