Aktion Orange your City Bochum: Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

Aktion Orange your City Bochum: Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

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Die Bekämp­fung von Gewalt an Frau­en und Mäd­chen ist eine zen­tra­le gesell­schaft­li­che Her­aus­for­de­rung. Jede drit­te Frau wird in Deutsch­land min­des­tens ein­mal in ihrem Leben Opfer phy­si­scher oder sexua­li­sier­ter Gewalt. Ange­sichts die­ser alar­mie­ren­den Zah­len ist die Sen­si­bi­li­sie­rung der Öffent­lich­keit essen­zi­ell. Die glo­ba­le Kam­pa­gne „Oran­ge your City“ setzt rund um den 25. Novem­ber, den Inter­na­tio­na­len Tag zur Besei­ti­gung von Gewalt gegen Frau­en, ein weit­hin sicht­ba­res Zei­chen. Die Initia­ti­ve wird von UN Women im Rah­men der 16 Tage Akti­vis­mus initi­iert. Die Stadt Bochum betei­ligt sich aktiv an die­ser wich­ti­gen Akti­on und zeigt damit ihr kla­res Bekennt­nis, Gemein­sam gegen Gewalt an Frau­en und Mäd­chen vor­zu­ge­hen. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die Bochu­mer Initia­ti­ve, ihre Akteu­re und die not­wen­di­gen Schrit­te, die auch Betrie­be und Per­so­nal­ver­ant­wort­li­che zur Prä­ven­ti­on ergrei­fen müs­sen.

Die internationale Initiative: Orange your City als globales Signal

Der 25. Novem­ber mar­kiert den Inter­na­tio­na­len Tag zur Besei­ti­gung von Gewalt gegen Frau­en. Die­ser Gedenk­tag wur­de 1981 von latein­ame­ri­ka­ni­schen Akti­vis­tin­nen ins Leben geru­fen und 1999 offi­zi­ell von den Ver­ein­ten Natio­nen aner­kannt. Er erin­nert an die Ermor­dung der drei Schwes­tern Mira­bal in der Domi­ni­ka­ni­schen Repu­blik im Jahr 1960. Seit 2008 steht die welt­wei­te Kam­pa­gne „Oran­ge your City“ im Zen­trum der Akti­vi­tä­ten.

Ziel der Kam­pa­gne ist es, auf die hohe Prä­va­lenz von Geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt auf­merk­sam zu machen und ein deut­li­ches Nein zu Gewalt zu arti­ku­lie­ren. Die Kam­pa­gne fällt in die 16 Tage Akti­vis­mus, die jähr­lich vom 25. Novem­ber bis zum 10. Dezem­ber (Inter­na­tio­na­ler Tag der Men­schen­rech­te) dau­ern. Die­ser Zeit­raum betont, dass Gewalt gegen Frau­en eine fun­da­men­ta­le Ver­let­zung der Men­schen­rech­te dar­stellt.

Die Far­be Oran­ge dient als glo­ba­les Sym­bol für eine gewalt­freie Zukunft. Welt­weit wer­den in die­sem Zeit­raum mar­kan­te Gebäu­de, Denk­mä­ler und öffent­li­che Plät­ze oran­ge beleuch­tet. Dies schafft maxi­ma­le Sicht­bar­keit und soll die Zivil­ge­sell­schaft sowie poli­ti­sche Ent­schei­dungs­trä­ger zum Han­deln bewe­gen. Die Initia­ti­ve „Oran­ge your City“ ist somit ein wich­ti­ger Bestand­teil der glo­ba­len Prä­ven­ti­ons­ar­beit von UN Women, um die Öffent­lich­keit für das The­ma zu mobi­li­sie­ren und die Dun­kel­zif­fer von Gewalt zu ver­rin­gern. Die Betei­li­gung vie­ler Städ­te ver­deut­licht das glo­ba­le Aus­maß des Enga­ge­ments.

Aktion Orange your City Bochum: Lokale Akteure und Maßnahmen

In Bochum wird die Kam­pa­gne durch eine brei­te Koope­ra­ti­on zwi­schen Stadt­ver­wal­tung, Zivil­ge­sell­schaft, Sport und Wirt­schaft getra­gen. Das Refe­rat für Gleich­stel­lung der Stadt Bochum koor­di­niert die loka­len Maß­nah­men. Ein zen­tra­ler Part­ner ist der ZONTA Club Bochum, eine Orga­ni­sa­ti­on berufs­tä­ti­ger Frau­en, die sich welt­weit für die Ver­bes­se­rung der Lebens­si­tua­ti­on von Frau­en ein­setzt. Die­se Part­ner­schaft bün­delt Exper­ti­se und Reich­wei­te.

Die Umset­zung der Akti­on in Bochum basiert auf kon­kre­ten Sicht­bar­keits­ak­tio­nen. Zahl­rei­che mar­kan­te Gebäu­de der Stadt wer­den oran­ge illu­mi­niert. Die­se Öffent­li­che Beleuch­tung soll Pas­san­ten bewusst an die Pro­ble­ma­tik erin­nern und signa­li­sie­ren, dass Bochum ein kla­res Bekennt­nis ablegt: Gemein­sam gegen Gewalt vor­zu­ge­hen.

Beson­ders her­vor­zu­he­ben ist die Betei­li­gung des Sports. Der VfL Bochum 1848 nutzt sei­ne gro­ße Reich­wei­te im Pro­fi­fuß­ball, um das The­ma zu trans­por­tie­ren. Die Unter­stüt­zung durch den Ver­ein zeigt, dass die Ver­ant­wor­tung nicht nur bei poli­ti­schen oder sozia­len Insti­tu­tio­nen liegt, son­dern auch bei pro­mi­nen­ten Akteu­ren der Zivil­ge­sell­schaft. Die Maß­nah­men des VfL Bochum zie­len dar­auf ab, den kör­per­li­chen und psy­chi­schen Schutz von Frau­en zu stär­ken und die Sen­si­bi­li­sie­rung in einem brei­ten Publi­kum zu för­dern.

Die loka­len Maß­nah­men die­nen nicht nur der sym­bo­li­schen Sicht­bar­keit, son­dern auch der Ver­net­zung von Hilfs­an­ge­bo­ten. Durch die öffent­li­che Prä­senz sol­len Betrof­fe­ne ein­fa­cher Anlauf­stel­len und Bera­tungs­stel­len iden­ti­fi­zie­ren kön­nen. Die Akti­on Oran­ge your City Bochum unter­streicht, dass die Bekämp­fung von Gewalt eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che Auf­ga­be ist, die durch das Zusam­men­wir­ken loka­ler Akteu­re wie dem Refe­rat für Gleich­stel­lung und enga­gier­ten Orga­ni­sa­tio­nen wie dem ZONTA Club nach­hal­tig vor­an­ge­trie­ben wird.

Gewalt an Frau­en und Mäd­chen: Die Dimen­si­on des Pro­blems
Die Kam­pa­gne „Oran­ge your City“ macht auf eine Rea­li­tät auf­merk­sam, die tief in der Gesell­schaft ver­an­kert ist: Geschlechts­spe­zi­fi­sche Gewalt. Die­se Gewalt reicht von psy­chi­scher Nöti­gung über Stal­king bis hin zu schwe­rer kör­per­li­cher und sexua­li­sier­ter Gewalt. Laut den jähr­li­chen Sta­tis­ti­ken des Bun­des­kri­mi­nal­am­tes (BKA) zur Part­ner­schafts­ge­walt sind Frau­en in Deutsch­land die über­wie­gen­de Mehr­heit der Opfer. Die Zah­len zei­gen eine hohe Prä­va­lenz von Straf­ta­ten inner­halb des sozia­len Nah­raums. Über 80 Pro­zent der Opfer von Part­ner­schafts­ge­walt sind weib­lich. Die häu­figs­ten Delik­te sind dabei vor­sätz­li­che ein­fa­che Kör­per­ver­let­zung, Bedro­hung und Stal­king.

Trotz der ver­öf­fent­lich­ten Zah­len ist die Dun­kel­zif­fer bei geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt hoch. Vie­le Taten, ins­be­son­de­re häus­li­che Gewalt und psy­chi­sche Über­grif­fe, wer­den aus Scham, Angst oder Abhän­gig­keit nicht ange­zeigt. Exper­ten gehen davon aus, dass die tat­säch­li­che Häu­fig­keit der Gewalt­er­fah­run­gen deut­lich höher liegt als in den offi­zi­el­len Poli­zei­li­chen Kri­mi­nal­sta­tis­ti­ken (PKS) erfasst. Die man­geln­de gesell­schaft­li­che Ent­ta­bui­sie­rung trägt dazu bei, dass das Pro­blem in sei­ner vol­len Dimen­si­on unter­schätzt wird.

Die Fol­gen für Betrof­fe­ne sind weit­rei­chend und oft lebens­ver­än­dernd. Sie beschrän­ken sich nicht auf aku­te phy­si­sche Ver­let­zun­gen. Zu den gesund­heit­li­chen Lang­zeit­fol­gen zäh­len chro­ni­sche Schmer­zen, Schlaf­stö­run­gen, Angst­stö­run­gen, post­trau­ma­ti­sche Belas­tungs­stö­run­gen (PTBS) und Depres­sio­nen. Die­se gesund­heit­li­chen Beein­träch­ti­gun­gen füh­ren häu­fig zu lang­wie­ri­gen Fehl­zei­ten und einer redu­zier­ten Arbeits­fä­hig­keit. Die Gewalt wirkt sich zudem nega­tiv auf die beruf­li­che Leis­tungs­fä­hig­keit, die sozia­le Teil­ha­be und die finan­zi­el­le Unab­hän­gig­keit der Frau­en aus. Die gesell­schaft­li­che Auf­ga­be besteht dar­in, nicht nur die Taten zu ver­fol­gen, son­dern auch die Fol­gen zu lin­dern und die Prä­va­lenz durch struk­tu­rel­le Maß­nah­men zu sen­ken.

Hand­lungs­pflicht für Betrie­be und Per­so­nal­ver­ant­wort­li­che
Gewalt­er­fah­run­gen von Mit­ar­bei­te­rin­nen sind kein rein pri­va­tes Pro­blem. Sie beein­träch­ti­gen die Kon­zen­tra­ti­on, füh­ren zu Fehl­zei­ten und erhö­hen das Risi­ko für Arbeits­un­fäl­le. Arbeit­ge­ber und Per­so­nal­ver­ant­wort­li­che tra­gen eine kla­re Ver­ant­wor­tung, abge­lei­tet aus der all­ge­mei­nen Für­sor­ge­pflicht gemäß § 618 Bür­ger­li­ches Gesetz­buch (BGB). Die­se Pflicht umfasst auch den Schutz vor Beein­träch­ti­gun­gen, die ihren Ursprung außer­halb des Betrie­bes haben, aber den Arbeits­platz betref­fen.

Ins­be­son­de­re bei Stal­king durch den Täter, das sich auf den Arbeits­ort ver­la­gert, muss der Arbeit­ge­ber Schutz­maß­nah­men ergrei­fen. Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) hat klar­ge­stellt, dass der Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet ist, das Per­sön­lich­keits­recht und die Gesund­heit der Beschäf­tig­ten zu schüt­zen (BAG, 27.06.2006, 2 AZR 420/05). Hier­zu gehö­ren die Gewähr­leis­tung von Sicher­heits­maß­nah­men am Arbeits­platz und die Ver­mei­dung von direk­ten Kon­tak­ten mit dem Täter.

Für Betriebs­rä­te erge­ben sich aus dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) weit­rei­chen­de Mit­be­stim­mungs- und Initia­tiv­rech­te. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG besteht ein Mit­be­stim­mungs­recht bei Rege­lun­gen des Betrieb­li­chen Gesund­heits­schut­zes. Dazu gehö­ren Maß­nah­men zur Prä­ven­ti­on und zum Umgang mit psy­chi­schen Belas­tun­gen, die durch Gewalt­er­leb­nis­se aus­ge­löst wer­den.

Prak­ti­sche Schrit­te für Betrie­be zur Erfül­lung der Für­sor­ge­pflicht:

  1. Sen­si­bi­li­sie­rung und Schu­lung: Füh­rungs­kräf­te und Betriebs­rä­te müs­sen für die Anzei­chen von Gewalt und die inner­be­trieb­li­chen Mel­de­we­ge sen­si­bi­li­siert wer­den.
  2. Ver­trau­li­che Anlauf­stel­len: Die Eta­blie­rung inter­ner, ver­trau­li­cher Bera­tungs­struk­tu­ren, bei­spiels­wei­se über das Betrieb­li­che Gesund­heits­ma­nage­ment (BGM) oder das Employee Assis­tance Pro­gram (EAP). Die strik­te Wah­rung der Ver­trau­lich­keit ist dabei obers­tes Gebot, um das Ver­trau­en der Betrof­fe­nen zu gewin­nen.
  3. Betriebs­ver­ein­ba­run­gen: Der Abschluss einer Betriebs­ver­ein­ba­rung zur Prä­ven­ti­on und zum Umgang mit sexu­el­ler Beläs­ti­gung und Gewalt schafft kla­re Ver­fah­rens­we­ge und Sank­tio­nen. Die­se kön­nen spe­zi­fi­sche Rege­lun­gen zum Schutz vor Stal­king am Arbeits­platz ent­hal­ten.
  4. Fle­xi­ble Lösun­gen: Unter­stüt­zung von Betrof­fe­nen durch kurz­fris­ti­ge fle­xi­ble Arbeits­zeit­re­ge­lun­gen oder die Mög­lich­keit, unbü­ro­kra­tisch Frei­stel­lung zu gewäh­ren, um not­wen­di­ge Ter­mi­ne bei Behör­den, Poli­zei oder Bera­tungs­stel­len wahr­zu­neh­men.

Der Betrieb muss einen siche­ren Raum gewähr­leis­ten und aktiv zur Ent­ta­bui­sie­rung des The­mas bei­tra­gen, um eine Unter­neh­mens­kul­tur des Schut­zes und der Mit­ar­bei­ter­un­ter­stüt­zung zu för­dern.

Unter­stüt­zungs­struk­tu­ren: Wo Betrof­fe­ne Hil­fe fin­den
Die erfolg­rei­che Bewäl­ti­gung von Gewalt hängt maß­geb­lich von der Ver­füg­bar­keit nied­rig­schwel­li­ger und ver­trau­li­cher Unter­stüt­zungs­struk­tu­ren ab. Betrof­fe­ne benö­ti­gen schnell und unbü­ro­kra­tisch Zugang zu Schutz und Bera­tung.

Eine zen­tra­le bun­des­wei­te Anlauf­stel­le ist das Hil­fe­te­le­fon Gewalt gegen Frau­en (08000 116 016). Die­ses Ange­bot ist 24 Stun­den täg­lich, anonym, kos­ten­frei und in 18 Spra­chen ver­füg­bar. Es bie­tet eine ers­te Kri­sen­hil­fe und ver­mit­telt Betrof­fe­ne schnell und qua­li­fi­ziert wei­ter an loka­le Bera­tungs­stel­len und Opfer­schutz­ein­rich­tun­gen.

In Bochum und der Regi­on exis­tie­ren spe­zia­li­sier­te Ein­rich­tun­gen. Dazu gehö­ren die Frau­en­häu­ser, die sofor­ti­gen Schutz und Unter­kunft bie­ten, sowie Fach­be­ra­tungs­stel­len, die psy­cho­so­zia­le, juris­ti­sche und finan­zi­el­le Bera­tung leis­ten. Wich­ti­ge loka­le Akteu­re, wie sie auch im Rah­men von „Oran­ge your City Bochum“ betei­ligt sind, arbei­ten eng mit die­sen Diens­ten zusam­men.

Für Betriebs­rä­te und Per­so­nal­ver­ant­wort­li­che ist die Kennt­nis die­ser exter­nen Struk­tu­ren ent­schei­dend, da sie selbst kei­ne the­ra­peu­ti­sche oder juris­ti­sche Bera­tung leis­ten dür­fen. Sie spie­len eine wich­ti­ge Rol­le als Ver­mitt­ler, indem sie Betrof­fe­ne auf die­se Diens­te hin­wei­sen. Wich­tig ist dabei, klar­zu­stel­len, dass die Kon­takt­auf­nah­me zu die­sen Opfer­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen abso­lut ver­trau­lich erfolgt und unab­hän­gig vom Arbeit­ge­ber ist. Die Exis­tenz die­ser Net­ze sichert ab, dass nach dem sym­bo­li­schen Akt der Auf­klä­rung kon­kre­te, struk­tu­rel­le Wege aus der Gewalt­si­tua­ti­on auf­ge­zeigt wer­den kön­nen.

Fazit: Ein dauerhaftes Engagement ist notwendig

Die Akti­on Oran­ge your City erfüllt eine essen­zi­el­le Funk­ti­on: Sie schafft Sicht­bar­keit für ein gesell­schaft­li­ches Pro­blem, das oft tabui­siert wird. Die sym­bo­li­sche Beleuch­tung und die 16 Tage Akti­vis­mus sind jedoch nur der Auf­takt. Geschlechts­spe­zi­fi­sche Gewalt ist ein struk­tu­rel­les Pro­blem. Die Prä­va­lenz und die weit­rei­chen­den Fol­gen erfor­dern ein dau­er­haf­tes, struk­tu­rel­les Enga­ge­ment aller Akteu­re.

Die Für­sor­ge­pflicht endet nicht mit dem 25. Novem­ber. Betrie­be und Per­so­nal­ver­ant­wort­li­che müs­sen Schutz- und Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men kon­ti­nu­ier­lich umset­zen. Betriebs­rä­te müs­sen über Betriebs­ver­ein­ba­run­gen nach­hal­ti­ge Unter­stüt­zungs­struk­tu­ren sichern. Hier­zu zählt die Schu­lung von Füh­rungs­kräf­ten und die Eta­blie­rung ver­trau­li­cher Anlauf­stel­len.

Nur durch die­se kon­ti­nu­ier­li­che Arbeit in Prä­ven­ti­on, Auf­klä­rung und durch leicht zugäng­li­che Unter­stüt­zung kann das Ziel einer gewalt­frei­en Gesell­schaft erreicht wer­den. Die Ver­ant­wor­tung liegt bei der gesam­ten Gesell­schaft.

Weiterführende Quellen

Oran­ge your City | Stadt Bochum
https://www.bochum.de/Referat-fuer-Gleichstellung-Familie-und-Inklusion/Orange-your-City
Infor­ma­tio­nen zur Initia­ti­ve des Refe­rats für Gleich­stel­lung der Stadt Bochum und des Bochu­mer ZONTA Clubs zur loka­len Umset­zung der Kam­pa­gne.

VfL Bochum 1848
https://www.vfl-bochum.de/news/2024/november/25/vfl-unterstutzt-orangeyourcity
Details zur Betei­li­gung des VfL Bochum 1848 an der Akti­on „Oran­geY­our­Ci­ty“ und die Ver­knüp­fung mit dem The­ma Schutz vor kör­per­li­cher und psy­chi­scher Gewalt.

Betriebs­rat, Gleich­stel­lung, Zon­ta