Felix
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Hat jedes Betriebsratsmitglied Anspruch auf Teilnahme an den Schulungen und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber?
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Die Antwort auf diese Frage hängt von den spezifischen Schulungen und den einzelnen Betriebsratsmitgliedern ab. Einige Schulungen können für alle Betriebsratsmitglieder obligatorisch sein (z.B. Arbeitsrecht 1 bis 3 und Betriebsverfassungsrecht 1 bis 3) , während andere fakultativ sein können.
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BAG: Urteil zum Fortbestand der Schwerbehindertenvertretung
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Die Schwerbehindertenvertretung ist eine Interessenvertretung für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte in Betrieben. Laut § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wird sie in Betrieben mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten gewählt, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Diese Amtszeit beträgt regelmäßig vier Jahre. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem relativ neuen Urteil entschieden, dass eine Schwerbehindertenvertretung…