Felix


  • Hat jedes Betriebs­rats­mit­glied Anspruch auf Teil­nah­me an den Schu­lun­gen und Kos­ten­über­nah­me durch den Arbeitgeber? 

    Hat jedes Betriebs­rats­mit­glied Anspruch auf Teil­nah­me an den Schu­lun­gen und Kos­ten­über­nah­me durch den Arbeitgeber? 

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    Die Ant­wort auf die­se Fra­ge hängt von den spe­zi­fi­schen Schu­lun­gen und den ein­zel­nen Betriebs­rats­mit­glie­dern ab. Eini­ge Schu­lun­gen kön­nen für alle Betriebs­rats­mit­glie­der obli­ga­to­risch sein (z.B. Arbeits­recht 1 bis 3 und Betriebs­ver­fas­sungs­recht 1 bis 3) , wäh­rend ande­re fakul­ta­tiv sein können. 

  • BAG: Urteil zum Fort­be­stand der Schwerbehindertenvertretung

    BAG: Urteil zum Fort­be­stand der Schwerbehindertenvertretung

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    Die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung ist eine Inter­es­sen­ver­tre­tung für schwer­be­hin­der­te und gleich­ge­stell­te Beschäf­tig­te in Betrie­ben. Laut § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wird sie in Betrie­ben mit min­des­tens fünf schwer­be­hin­der­ten Beschäf­tig­ten gewählt, die nicht nur vor­über­ge­hend beschäf­tigt sind. Die­se Amts­zeit beträgt regel­mä­ßig vier Jahre. Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) hat in einem rela­tiv neu­en Urteil ent­schie­den, dass eine Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung…