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Ford kün­digt mas­si­ven Stel­len­ab­bau in Köln und Aachen an: Betriebs­rat setzt sich für Mit­ar­bei­ter ein

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Wie T‑Online berich­tet, plant der US-Auto­bau­er Ford, in den kom­men­den drei Jah­ren ins­ge­samt 2.300 Stel­len in Köln und Aachen abzu­bau­en. Die Kür­zun­gen sol­len aus Kos­ten­grün­den vor­ge­nom­men wer­den, wobei ins­be­son­de­re die Ent­wick­lungs­ab­tei­lung betrof­fen sein wird. Laut Betriebs­rat sol­len in die­sem Bereich 1.700 Arbeits­plät­ze gestri­chen wer­den. Die für das Euro­pa­ge­schäft wich­ti­ge Pro­dukt­ent­wick­lung wird also um die Hälf­te schrump­fen. Auch in ande­ren euro­päi­schen Län­dern wird das Per­so­nal reduziert.

Die­se Ent­wick­lun­gen sind für die betrof­fe­nen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter und ihre Fami­li­en natür­lich sehr beun­ru­hi­gend. Aber auch für Betriebs­rä­te stel­len sol­che Spar­maß­nah­men eine Her­aus­for­de­rung dar. Denn sie haben nicht nur die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten im Blick, son­dern auch die des Unter­neh­mens. In sol­chen Situa­tio­nen müs­sen Betriebs­rä­te beson­ders enga­giert arbei­ten, um für ihre Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen das Bes­te herauszuholen.

So hat der Betriebs­rat von Ford in Deutsch­land hart ver­han­delt und eine Ver­ein­ba­rung mit dem Manage­ment erzielt, die betriebs­be­ding­te Kün­di­gun­gen bis Ende 2032 aus­schließt. “Das bedeu­tet Pla­nungs­si­cher­heit für Tau­sen­de von Beschäf­tig­ten mit ihren Fami­li­en”, beton­te die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung in einer Stel­lung­nah­me. Ben­ja­min Grusch­ka, Gesamt­be­triebs­rats­vor­sit­zen­der von Ford, zeig­te sich erleich­tert, dass das Schlimms­te ver­hin­dert wor­den sei. “Immer­hin konn­ten wir jetzt 900 gute, qua­li­fi­zier­te Arbeits­plät­ze und wich­ti­ge Kom­pe­ten­zen für die Zukunft unse­rer Pro­dukt­ent­wick­lung sichern, die in der ursprüng­li­chen Pla­nung des Unter­neh­mens weg­ge­fal­len wären.”

Betriebs­rä­te spie­len in sol­chen Pro­zes­sen eine wich­ti­ge Rol­le, da sie nicht nur bei Ver­hand­lun­gen mit dem Manage­ment unter­stüt­zen, son­dern auch die betrof­fe­nen Beschäf­tig­ten infor­mie­ren und bera­ten. Durch ihre Erfah­rung und ihr Wis­sen über Arbeits­recht und Mit­be­stim­mung kön­nen sie den Arbeit­neh­mern hel­fen, ihre Rech­te und Inter­es­sen zu wah­ren. Zudem haben sie die Mög­lich­keit, auf die Geschäfts­füh­rung Ein­fluss zu neh­men und im Sin­ne der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer Ent­schei­dun­gen zu beeinflussen.

Beson­ders in Zei­ten von Umstruk­tu­rie­run­gen und Spar­maß­nah­men ist es wich­tig, dass Betriebs­rä­te aktiv wer­den und ihre Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen unter­stüt­zen. Durch eine gute Zusam­men­ar­beit und eine klu­ge Stra­te­gie kön­nen sie dazu bei­tra­gen, dass die Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten gewahrt blei­ben und das Unter­neh­men den­noch wett­be­werbs­fä­hig bleibt. Denn auch wenn es in der aktu­el­len Situa­ti­on zunächst um den Erhalt von Arbeits­plät­zen geht, muss ein Unter­neh­men lang­fris­tig pro­fi­ta­bel sein, um sich gegen­über der Kon­kur­renz behaup­ten zu können.

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