Hat jedes Betriebs­rats­mit­glied Anspruch auf Teil­nah­me an den Schu­lun­gen und Kos­ten­über­nah­me durch den Arbeitgeber? 

Hat jedes Betriebs­rats­mit­glied Anspruch auf Teil­nah­me an den Schu­lun­gen und Kos­ten­über­nah­me durch den Arbeitgeber? 

Die Ant­wort auf die­se Fra­ge hängt von den spe­zi­fi­schen Schu­lun­gen und den ein­zel­nen Betriebs­rats­mit­glie­dern ab. Eini­ge Schu­lun­gen kön­nen für alle Betriebs­rats­mit­glie­der obli­ga­to­risch sein (z.B. Arbeits­recht 1 bis 3 und Betriebs­ver­fas­sungs­recht 1 bis 3) , wäh­rend ande­re fakul­ta­tiv sein können. 

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