Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt in der anschaulichen Darstellung des Zusammenspiels von kollektiven und individualrechtlichen Vorschriften.
Sie werden anhand aktueller Entscheidungen mit den komplexen Vorschriften des Arbeitsrechts vertraut gemacht. Fallbezogen werden die Gesetzesänderungen und die neueste Rechtsprechung vertiefend erläutert und konkrete Handlungsempfehlungen für die betriebliche Praxis gegeben. Einen weiteren Schwerpunkt bildet der Besuch einer Arbeitsgerichtsverhandlung, wobei Sie zuvor mit dem Streitstand und den jeweiligen Argumenten vertraut gemacht werden. Im Anschluss an die Verhandlung werden die einzelnen Entscheidungen erläutert und aufgearbeitet.
Inhalt und Geltung von Tarifverträgen; Tarifverträge und nicht tarifgebundene Unternehmen; Austritt aus dem Arbeitgeberverband; Anlehnung an den Tarifvertrag; Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrates
Verhältnis zwischen Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung; Günstigkeitsprinzip; Tarifvorbehalt
Gesamtzusage; arbeitsvertragliche Einheitsregelung; betriebliche Übung; Veränderung, Kündigung, Anpassung
Folgen der Umwandlung für den Arbeitsvertrag; Schicksal des Tarifvertrages; Übergang des Arbeitsverhältnisses; Widerspruch des Mitarbeiters; Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates; Übergangsmandat des Betriebsrats
Rechtsprechung zur Kündigung; Arbeitsentgelt; Teilzeit und Befristung; Betriebsübergang
Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit; Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Verfahrens; Darstellung des Streitstandes und der Rechtsstandpunkte; Besuch einer Verhandlung; abschließende Fallwürdigung
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