Betriebsräte, die nach einer Unterbrechung wiedergewählt wurden oder sich schon länger im Amt befinden und seit längerem keine Schulung besucht haben, werden immer wieder damit konfrontiert, dass ihr vorhandenes rechtliches Wissen für die professionelle Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte nicht mehr ausreicht.
Grundlegendes und aktuelles betriebsverfassungsrechtliches Know-how ist jedoch ein wesentlicher Erfolgsgarant für die Betriebsratsarbeit. Die regelmäßige Aufbereitung und Wiederholung des Gelernten ist daher unabdingbare Voraussetzung für eine wirksame Interessenvertretung. In diesem Seminar werden die wichtigsten Inhalte aus den Seminaren Betriebsverfassungsrecht Teil 1 – 3 aufgefrischt, ergänzt und vertieft. So erhalten Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen zum Betriebsverfassungsrecht aufzufrischen und Ihre Kompetenzen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Das Seminar vermittelt erforderliche Kenntnisse i.S.v. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Inhalt und Geltung von Tarifverträgen; Tarifverträge und nicht tarifgebundene Unternehmen; Austritt aus dem Arbeitgeberverband; Anlehnung an den Tarifvertrag; Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrates
Verhältnis zwischen Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarung; Günstigkeitsprinzip; Tarifvorbehalt
Gesamtzusage; Arbeitsvertragliche Einheitsregelung; Betriebliche Übung; Veränderung, Kündigung, Anpassung
Folgen der Umwandlung für den Arbeitsvertrag; Schicksal des Tarifvertrages; Übergang des Arbeitsverhältnisses; Widerspruch des Mitarbeiters; Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates; Übergangsmandat des Betriebsrats
Rechtsprechung zur Kündigung; Arbeitsentgelt; Teilzeit und Befristung; Betriebsübergang
Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit; Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Verfahrens; Darstellung des Streitstandes und der Rechtsstandpunkte; Besuch einer Verhandlung; Abschließende Fallwürdigung
Keinen passenden Seminartermin gefunden?
Kein Problem. Wir bieten sämtliche Seminarthemen auch als Individualschulung für Ihr Gremium an.