Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen durch die Mitbestimmung gewinnt in der betrieblichen Praxis zunehmend an Bedeutung, da sie die verbindlichste Form der Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat darstellen.
Welche rechtlichen Voraussetzungen aber sind zu beachten und wer ist befugt, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen? Welche Inhalte können geregelt oder gar erzwungen werden? Wie ist das Verhältnis von Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag, und welche Bedeutung hat eine Betriebsvereinbarung für die einzelnen Arbeitsverhältnisse? Jüngsten Schätzungen zufolge ist mehr als die Hälfte aller abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen zumindest teilweise unwirksam, weil Formfehler gemacht wurden, sie nicht vom zuständigen Gremium beschlossen wurden oder andere Fehler enthalten sind. Darüber hinaus enthalten Betriebsvereinbarungen oft unklare Regeln oder Lücken. In diesem Seminar lernen Sie Sachverhalte kennen, über die ein zwingendes Mitbestimmungsrecht besteht, und erfahren, wie eine Betriebsvereinbarung durchgesetzt wird.
Betriebsvereinbarungen als Instrument der Mitbestimmung; erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarung; Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat; Abgrenzung zur Regelungsabrede; Grenzen der Mitbestimmung
Struktur und Konstruktion; Formvorschriften (Schriftform, Auslegung im Betrieb); Regelungsinhalte, Regelungszuständigkeit; Tarifvorbehalt (§ 77 Abs. 3 BetrVG); Günstigkeitsprinzip; Beispiele für fehlerhafte Betriebsvereinbarungen
Zustandekommen einer Betriebsvereinbarung; Verhandlung mit dem Arbeitgeber; Verhandlungsstrategien; betriebsinterne und externe Sachverständige; Einigungsstellenverfahren; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; einstweilige Verfügung; Veränderungen von Leistungen des Arbeitgebers durch Betriebsvereinbarungen („ablösende Betriebsvereinbarung“)
Veröffentlichung im Betrieb; zwingende und unmittelbare Wirkung; Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung durch den Arbeitgeber, den Betriebsrat oder Arbeitnehmer; Kündigung und Nachwirkung
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