Auch wenn sich die Willensbildung des Betriebsrates innerhalb der Sitzungen vollzieht, bedarf die wirksame Umsetzung von Beschlüssen der schriftlichen Ausfertigung.
Dabei tauchen häufig Probleme auf, die sogar bis hin zur Nichtigkeit eines Beschlusses führen können. Aber auch im Vorfeld solcher Beschlüsse ist häufig ein formaler Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber oder betriebsexternen Personen und Behörden erforderlich. Das Seminar richtet sich insbesondere an alle Kolleginnen und Kollegen, welche im Rahmen ihrer Betriebsratstätigkeit mit der verantwortungsvollen Aufgabe der Schriftführung betraut sind.
Einladung zur Sitzung; Inhalte der Tagesordnung; effektive und rechtssichere Sitzungsniederschrift
Zustimmungsverweigerung gem. § 99 Abs. 2 BetrVG; Widersprüche und Bedenken äußern im Falle der Kündigung; begleitende Schreiben
gezielte Informationsbeschaffung; Abmahnung des Arbeitgebers; das Ordnungswidrigkeitenverfahren; Einleitung eines Einigungsstellen- und Beschlussverfahrens
Aufnahme einer Mitarbeiterbeschwerde; Zwischenbescheid an den Arbeitnehmer; Korrespondenz mit dem Arbeitgeber
Einladung zur Sitzung; Schriftwechsel des WA
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Kein Problem. Wir bieten sämtliche Seminarthemen auch als Individualschulung für Ihr Gremium an.