§ 616 BGB

Der § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland bezieht sich auf die temporäre Verhinderung der Arbeitsleistung. Dieser Paragraph erlaubt es Arbeitnehmern, sich für eine kurze Zeit von der Arbeit freizustellen, ohne dabei ihren Lohnanspruch zu verlieren, falls sie aus persönlichen Gründen (wie zum Beispiel einer Hochzeit, Geburt eines Kindes oder eines Todesfalls in der Familie) verhindert sind. Es liegt jedoch im Ermessen des Arbeitgebers, ob und in welchem Umfang § 616 BGB angewandt wird, es sei denn, es ist tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich anders geregelt.


  • Wie berechne ich die Arbeitszeit richtig?

    /

    Wie berechne ich die Arbeitszeit richtig?

    Ein Arbeitszeitkonto funktioniert wie ein Girokonto: Statt Geld kann man dort Zeit verbuchen. So können Mitarbeiter beispielsweise Überstunden ansparen und bei Bedarf in Abstimmung mit Kollegen und Vorgesetzten abfeiern. Wer ins Minus gerät und Zeitschulden anhäuft, muss die Stunden nachholen. Arbeitszeit berechnen? Die meisten von Euch denken jetzt vermutlich: nichts leichter als das! Doch glaubt…