Arbeitszeit

Wie berech­ne ich die Arbeits­zeit richtig?

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Ein Arbeits­zeit­kon­to funk­tio­niert wie ein Giro­kon­to: Statt Geld kann man dort Zeit ver­bu­chen. So kön­nen Mit­ar­bei­ter bei­spiels­wei­se Über­stun­den anspa­ren und bei Bedarf in Abstim­mung mit Kol­le­gen und Vor­ge­setz­ten abfei­ern. Wer ins Minus gerät und Zeit­schul­den anhäuft, muss die Stun­den nachholen.

Arbeits­zeit berech­nen? Die meis­ten von Euch den­ken jetzt ver­mut­lich: nichts leich­ter als das! Doch glaubt mir, ganz so ein­fach ist es nicht.

Im Arbeits­ver­trag sind zwar in der Regel Anga­ben zur wöchent­li­chen Arbeits­zeit gemacht, indem dort fest­ge­schrie­ben ist, wie vie­le Stun­den in der Woche und wie vie­le Arbeits­ta­ge pro Woche zu leis­ten sind. Die ein­fa­che For­mel, um sei­ne durch­schnitt­li­chen Arbeits­stun­den pro Arbeits­tag zu bestim­men, lau­tet dabei:

Wochen­stun­den: Arbeits­ta­ge = durch­schnitt­li­che Anzahl der Arbeits­stun­den pro Tag

Doch wie bekommt man eigent­lich her­aus, wie vie­le Stun­den pro Monat gear­bei­tet wer­den müs­sen? Da Mona­te unter­schied­lich lang sind, wur­de in Tarif­ver­trä­gen als Wochen­fak­tor die Zahl 4,35 fest­ge­legt. Ihre monat­li­che Arbeits­zeit kön­nen Sie also mit fol­gen­der For­mel ausrechnen:

Wöchent­li­che Arbeits­zeit x Wochen­fak­tor (4,35) = Arbeits­stun­den pro Monat

So weit, so leicht. Fei­er­ta­ge, Krank­heits­zei­ten, Pau­sen, Dienst­rei­sen und ins­be­son­de­re Arbeits­zei­ten, die von Tarif­ver­ein­ba­run­gen abwei­chen sor­gen dafür, dass es rat­sam ist, die tat­säch­lich zu leis­ten­de Arbeits­zeit ver­trag­lich fest­zu­hal­ten und auch mal einen Blick ins Klein­ge­druck­te des Arbeits­ver­tra­ges zu wer­fen. Und haben Sie eigent­lich schon mal von IRWAZ gehört?

Was ist IRWAZ?

IRWAZ ist die Abkür­zung für die indi­vi­du­el­le regel­mä­ßi­ge wöchent­li­che Arbeits­zeit eines Arbeit­neh­mers, also die arbeits­ver­trag­lich geschul­de­te wöchent­li­che Arbeits­zeit. Hier­von zu tren­nen ist die kon­kre­te Lage der Arbeits­zeit. Indi­vi­du­ell grenzt die IRWAZ gegen die tarif­li­che Arbeits­zeit ab. So kann zum Bei­spiel die tarif­li­che Arbeits­zeit 35 Stun­den, die IRWAZ des Arbeit­neh­mers dage­gen 30 oder 40 Stun­den betra­gen. “Regel­mä­ßig” grenzt die Arbeits­zeit gegen Zei­ten ab, in denen außer der Rei­he gear­bei­tet wird. Dies sind in der Regel (aber nicht zwin­gend) Mehrarbeitszeiten.

Für bestimm­te Zei­ten habt einen Anspruch auf Lohnfortzahlung:

  • Fei­er­ta­ge (wenn der Fei­er­tag auf einen Arbeits­tag fällt und nicht gear­bei­tet wird)
  • Urlaubs­ta­ge
  • Krank­ta­ge
  • Arbeits­ver­hin­de­rung (§ 616 BGB)
  • Ver­dienst­aus­fall auf Grund eines Tätig­keits­ver­bo­tes nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Ver­dienst­aus­fall durch Kin­der­be­treu­ung auf­grund einer behörd­li­chen Kita- oder Schulschließung

Wenn Euch dazu detail­lier­te­re Infor­ma­tio­nen inter­es­sie­ren, fin­den Ihr die­se hier: Grund­la­gen der Zeitberechnungen

Bleibt pünkt­lich!

Euer

Andre­as Galatas

Bild­rech­te Head­er­fo­to: © istockphoto.com/coffeekai

#ibpAka­de­mie #kom­pe­tenz­ori­en­tier­te #Betriebs­rats­schu­lun­gen

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