Pausen

Pau­sen sind Zeit­räu­me der Unter­bre­chung oder des Still­stands, in denen eine Tätig­keit vor­über­ge­hend ange­hal­ten wird. Sie die­nen der Erho­lung, Rege­ne­ra­ti­on und dem Aus­gleich von Anstren­gun­gen. Pau­sen kön­nen sowohl im Arbeits- als auch im Frei­zeit­kon­text genutzt wer­den, um Ener­gie auf­zu­tan­ken, die Kon­zen­tra­ti­on zu ver­bes­sern und die Pro­duk­ti­vi­tät zu steigern.


  • Wie berech­ne ich die Arbeits­zeit richtig?

    Wie berech­ne ich die Arbeits­zeit richtig?

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    Ein Arbeits­zeit­kon­to funk­tio­niert wie ein Giro­kon­to: Statt Geld kann man dort Zeit ver­bu­chen. So kön­nen Mit­ar­bei­ter bei­spiels­wei­se Über­stun­den anspa­ren und bei Bedarf in Abstim­mung mit Kol­le­gen und Vor­ge­setz­ten abfei­ern. Wer ins Minus gerät und Zeit­schul­den anhäuft, muss die Stun­den nachholen. Arbeits­zeit berech­nen? Die meis­ten von Euch den­ken jetzt ver­mut­lich: nichts leich­ter als das! Doch glaubt…

  • LAG Meck­len­burg-Vor­pom­mern: Kei­ne Mit­be­stim­mung des Betriebs­rats bei Raucherpausen

    LAG Meck­len­burg-Vor­pom­mern: Kei­ne Mit­be­stim­mung des Betriebs­rats bei Raucherpausen

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    Ord­net ein Arbeit­ge­ber an, dass das Rau­chen im Betrieb nur in fes­ten Pau­sen gestat­tet ist, kann der Betriebs­rat dies nicht ver­hin­dern. Er hat dies­be­züg­lich kein Mit­be­stim­mungs­recht ent­schied jüngst das Lan­des­ar­beits­ge­richt Meck­len­burg-Vor­pom­mern (Akten­zei­chen: 5 TaBV 12/21). Rauch­ver­bo­te in Arbeits­be­trie­ben unter­lie­gen grund­sätz­lich der Mit­be­stim­mung des Betriebs­ra­tes. Legt jedoch der Arbeit­ge­ber zusätz­lich fest, dass die Beleg­schaft nur in den tarif­li­chen Pau­sen rau­chen…