§ 616 BGB

Der § 616 des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches (BGB) in Deutsch­land bezieht sich auf die tem­po­rä­re Ver­hin­de­rung der Arbeits­leis­tung. Die­ser Para­graph erlaubt es Arbeit­neh­mern, sich für eine kur­ze Zeit von der Arbeit frei­zu­stel­len, ohne dabei ihren Lohn­an­spruch zu ver­lie­ren, falls sie aus per­sön­li­chen Grün­den (wie zum Bei­spiel einer Hoch­zeit, Geburt eines Kin­des oder eines Todes­falls in der Fami­lie) ver­hin­dert sind. Es liegt jedoch im Ermes­sen des Arbeit­ge­bers, ob und in wel­chem Umfang § 616 BGB ange­wandt wird, es sei denn, es ist tarif­ver­trag­lich oder arbeits­ver­trag­lich anders geregelt.


  • Wie berech­ne ich die Arbeits­zeit richtig?

    Wie berech­ne ich die Arbeits­zeit richtig?

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    Ein Arbeits­zeit­kon­to funk­tio­niert wie ein Giro­kon­to: Statt Geld kann man dort Zeit ver­bu­chen. So kön­nen Mit­ar­bei­ter bei­spiels­wei­se Über­stun­den anspa­ren und bei Bedarf in Abstim­mung mit Kol­le­gen und Vor­ge­setz­ten abfei­ern. Wer ins Minus gerät und Zeit­schul­den anhäuft, muss die Stun­den nachholen. Arbeits­zeit berech­nen? Die meis­ten von Euch den­ken jetzt ver­mut­lich: nichts leich­ter als das! Doch glaubt…