Abfindung

Eine Abfin­dung ist eine finan­zi­el­le Ent­schä­di­gung, die ein Unter­neh­men einem Arbeit­neh­mer zahlt, wenn das Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis been­det wird. Sie dient dazu, den Arbeit­neh­mer für even­tu­el­le Nach­tei­le aus­zu­glei­chen, die durch die Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses ent­ste­hen kön­nen, wie zum Bei­spiel den Ver­lust des Arbeits­plat­zes oder die Not­wen­dig­keit, eine neue Stel­le zu suchen. Die Höhe der Abfin­dung kann je nach indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­rung oder gesetz­li­chen Rege­lun­gen variieren.


  • LAG Nürn­berg: Arbeit­ge­ber darf Betriebs­rat wegen Abfin­dungs­for­de­rung nicht öffent­lich diffamieren

    LAG Nürn­berg: Arbeit­ge­ber darf Betriebs­rat wegen Abfin­dungs­for­de­rung nicht öffent­lich diffamieren

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    Immer wie­der kommt es vor, dass Arbeit­ge­ber und Betriebs­rä­te in Kon­flikt gera­ten. In einem aktu­el­len Fall hat das Lan­des­ar­beits­ge­richt Nürn­berg (Az.: 1 TaBV­Ga 4/22) nun ent­schie­den, dass ein Arbeit­ge­ber ein Betriebs­rats­mit­glied nicht öffent­lich dif­fa­mie­ren darf. Der Arbeit­ge­ber hat­te in Aus­hän­gen und auf einer Betriebs­ver­samm­lung behaup­tet, das Betriebs­rats­mit­glied habe ver­sucht, sich qua Amt einen per­sön­li­chen Vor­teil zu…