Anhörung

Die Anhörung des Betriebsrats ist eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sie erfolgt vor wichtigen betrieblichen Entscheidungen, wie Kündigungen oder Umstrukturierungen, um die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretung zu wahren. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat alle relevanten Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen und auf dessen Stellungnahme warten. Eine ordnungsgemäße Anhörung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit solcher Maßnahmen.